Bund-Länder-Treffen: Härtefallfonds muss Handwerk berücksichtigen

Zu den Beschlüssen des gestrigen Bund-Länder-Treffens erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Rainer Reichhold:

„Es ist grundsätzlich positiv, dass endlich ein Öffnungsfahrplan aufgestellt worden ist, der zumindest eine gewisse Orientierung bietet. Allerdings sind nach wie vor alleine Inzidenzwerte die maßgeblichen Kriterien. Doch wenn ab nächster Woche richtigerweise die Zahl der Tests stark ansteigt, werden automatisch auch die gemeldeten Fälle und damit die Inzidenzen zunehmen. Damit rückt eine Öffnung für viele der von Schließungen betroffenen Betriebe weiter in die Ferne. Zudem gibt es zur Umsetzung der Schnelltests in Unternehmen noch viele offene Fragen, die zügig geklärt werden müssen. Die Politik darf es sich hier nicht zu einfach machen und die Verantwortung für die Beschaffung delegieren. Vor allem aber muss den Ankündigungen zur Forcierung des Impfens schnell die entsprechende Umsetzung in der Praxis folgen. Ohne flächendeckende Impfungen wird sich auch das wirtschaftliche Leben nicht normalisieren können. 

Höchst kritisch sehen wir die nach wie vor nur sehr schleppend laufenden Wirtschaftshilfen. Zwar wurden die möglichen Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III erhöht. Allein: Für das Handwerk ist das eher eine theoretische Verbesserung, entscheidend ist das Auszahlungstempo – und das muss schneller werden.

Zudem fallen immer noch Handwerksbetriebe durch jedes Hilferaster. Bei der konkreten Ausgestaltung des geplanten Härtefallfonds müssen daher unbedingt diese Betriebe berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Betriebe, bei denen ein Teil geschlossen ist, der Umsatzrückgang aber nicht die Grenze erreicht, die für die Beantragung der Überbrückungshilfe III gilt. Das können u.a. Bäckereifilialen im geschlossenen Baumarkt oder Kfz-Betriebe mit einem hohen Werkstattanteil, aber geschlossenem Verkauf sein. Weil hier trotzdem weiterhin hohe Fixkosten anfallen, kann schon ein geringerer Umsatzausfall zu Verlusten führen.

Auch Existenzgründer müssen im Härtefallfonds berücksichtigt werden. Eine Existenzgründung geschieht nicht von heute auf morgen, sondern benötigt viel Vorlauf. Insofern ist nicht nachvollziehbar, weshalb Gründungen nach dem 1.5.2020 von den bisherigen Hilfen ausgeschlossen werden. Zumal die Politik zu diesem Zeitpunkt einen weiteren Lockdown ausgeschlossen hatte. Auch für spätere Gründungen muss es daher einen Zuschuss für Betriebs- oder Fixkosten geben.“

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