Biodieselabsatz erreicht 2020 Rekordniveau

Mit etwa 3,025 Mio. t erreichte die Beimischung von Biokraftstoffen zu Dieselkraftstoff im vergangenen Jahr seit Einführung der Quotenregelung im Jahr 2007 ein Rekordniveau. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. beruft sich hierbei auf die zu Beginn dieser Woche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte Statistik. Die UFOP sieht sich in ihrer Erwartung bestätigt, dass die für das Jahr 2020 von 4 auf 6 Prozent erhöhte THG-Quote problemlos erfüllt werden konnte. Eine wichtige Rolle spielte dabei die ausreichende Verfügbarkeit von Hydriertem Pflanzenöl (HVO).

Die Norm für Dieselkraftstoff (DIN EN 590) begrenzt den Beimischungsanteil von Fettsäuremethylester (Biodiesel) auf maximal 7 Volumenprozent. HVO kann gemäß dieser Norm bis zu 26 Prozent beigemischt werden. Die UFOP schätzt den Anteil von Biodiesel an der Quotenerfüllung auf ca. 2,46 Mio. t und von HVO auf etwa 0,56 Mio. t. Die Quotenvorgabe sei problemlos erfüllt worden, obwohl für das Jahr 2020 eine Quotenübertragung aus den Vorjahren nicht möglich war, erläutert die Förderunion. Diese und weitere Optionen zur Erfüllung der Quotenverpflichtung können und werden im Jahr 2021 angewendet werden. Vor diesem Hintergrund fordert die UFOP eine Anhebung der THG-Quote auf 6,5 Prozent bereits im laufenden Jahr. Auch ab dem Jahr 2022 seien ambitioniertere Anhebungsschritte möglich und im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig, betont die Förderunion unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote.

Die UFOP unterstreicht nachdrücklich den Handlungsbedarf, Palmöl als Rohstoff für die Biokraftstoffherstellung bzw. die Anrechnung auf die THG-Quote auslaufen zu lassen. Hierdurch werde das heimische bzw. europäische Rohstoffpotenzial gehoben, anstatt Biodiesel aus Rapsöl zu exportieren. Die UFOP begrüßt daher, dass die Bundesregierung von der Ermächtigung der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (2019/807) Gebrauch macht, Biokraftstoffe aus Palmöl ab 2026 nicht mehr anzurechnen. Frankreich und Österreich machen jedoch vor, dass ein Ausschluss sofort bzw. noch früher als von der Bundesregierung geplant möglich ist.

Über den UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2359799-40
Telefax: +49 (30) 2359799-99
http://www.ufop.de

Ansprechpartner:
Dieter Bockey
UFOP e. V.
Telefon: +49 (30) 31904-215
Fax: +49 (30) 31904-485
E-Mail: d.bockey@ufop.de
Stephan Arens
GF
Telefon: +49 (30) 31904434
E-Mail: s.arens@ufop.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel