Mit dem Achten Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (8. MÄStV HSH) ist für die auszuschreibende UKW-Hörfunkkette einmalig eine verkürzte Zuweisungsdauer von drei Jahren bis zum 23. November 2025 vorgesehen.
Anträge auf Zuweisung können bis zum 4. Juni 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden. Die Ausschreibung und die dazugehörige Anlage können unter www.ma-hsh.de heruntergeladen werden.
MA HSH Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
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