Verbrauchertipp: Frühzeitig an neues Kennzeichen für Moped, Mofa und Roller denken

Stichtag 1. März 2021: Ab diesem Tag brauchen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks ein neues Versicherungskennzeichen. Darauf weist die Sparkasse Vorderpfalz hin.

„Das Nummernschild ist der Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Und die ist gesetzliche Pflicht“, so Polychronis Michailidis, Leiter Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr. Er muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen und macht sich strafbar. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks: Altes Kennzeichen abschrauben und neues montieren. Gleiches gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor – sogenannte E-Bikes – E-Scooter, Segway und Krankenfahrstühle. Die Nummernschilder sind ein Jahr gültig und kosten je nach Versicherungsschutz bei der Versicherungskammer Bayern ab 16,90 Euro. Michailidis empfiehlt, sich mit einer Kaskoversicherung zusätzlich auch gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped abzusichern.

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Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus
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