– mit hochgradiger Herzschwäche
– nach Herztransplantation
– mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern
Die DHS begrüßt sehr, dass auch weitere Einzelfälle nach individueller ärztlicher Beurteilung in die Risikogruppe zwei eingeteilt werden können, wenn ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V.
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