Richtige Entscheidung: Absage der Caritas an einen Zwangstarif in der Pflege

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat sich heute gegen einen allgemeinverbindlichen Tarif in der Pflege entschieden. Damit dürfte das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Heil gescheitert sein, den zwischen der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft Verdi vereinbarten Tarifvertrag für die gesamte Pflegebranche als allgemein verbindlich zu erklären. Der VDAB begrüßt die Entscheidung und fordert, dass es jetzt endlich eine sichere Refinanzierung steigender Personalkosten im Rahmen einer Reform der Pflegeversicherung geben muss.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Die Absage der Caritas an einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege war richtig. Die weit überwiegende Mehrheit der Branche und vor allem die private professionelle Pflege hätte genauso entschieden, wenn sie gefragt worden wäre. Kirchliche Organisationen beschreiten den sogenannten „dritten Weg“ und haben ihr eigenes System der Tariffindung und Mitwirkung. Da ist es nur konsequent, sich nicht für ein flächendeckendes Tarifsystem vor den Karren spannen lassen. Abseits der Kirchen muss Vertrags- und Tarifautonomie bestehen bleiben, ohne dass eine Koalition der Willigen der gesamten Branche mit Hilfe des Bundesarbeitsministers einen Zwangstarif aufdrückt. Der VDAB hat von Anfang an dafür plädiert, die Mindeststandards in der dafür zuständigen Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu vereinbaren und darüber hinaus den Markt wirken zu lassen, der schon jetzt für deutlich steigende Löhne sorgt. Die Entscheidung gegen einen allgemein verbindlichen Tarif ist deshalb auch keine Entscheidung gegen gute Löhne in der Pflege, wie gerne behauptet. Es ist eine Absage an Gleichmacherei und Bevormundung von Unternehmen, die wir nur unterstreichen können.

Jetzt gilt es, alle Kräfte für eine gerechte Reform der Pflegefinanzierung zu mobilisieren. Insbesondere die faire Lastenverteilung bei der Finanzierung deutlicher Personalkostensteigerungen und die Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen ist weiterhin ungeklärt. Ohne eine Neuordnung der Pflegefinanzierung bleibt die finanzielle Mehrbelastung durch steigende Personalkosten in vollem Umfang bei den Pflegebedürftigen bzw. der Sozialhilfe hängen und der unternehmerische Anreiz fraglich. Auch die langfristigen Herausforderungen sind klar, denn alles Geld der Welt und der beste Wille von Einrichtungsträgern und Pflegenden wird an der größer werdenden Pflegelücke nichts ändern. Hier braucht es eine ehrliche Debatte mit einer langfristigen Perspektive statt ein Fahren auf Sicht.“

 

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