Pflegepersonaluntergrenzen müssen auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden

„Die ab heute geltende massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie ist ein absolut unverständliches Signal in die falsche Richtung in diesen Zeiten einer Pandemie. Gerade in diesen Monaten benötigen die Krankenhäuser die maximale Flexibilität beim Personaleinsatz. Die Methodik der Festlegung führt dazu, dass ein Viertel aller Inneren und Chirurgischen Abteilungen ab 1. Februar 2021 als unterbesetzt gelten muss, egal wie die Besetzung aussieht und wie hoch der Personalbedarf tatsächlich ist. Damit entsteht ein künstlicher zusätzlicher Bedarf von 10.000 Pflegekräften. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen durch die Pandemie ist für die Installierung einer solchen Vorgabe, die es nirgendwo in der Welt in dieser Form gibt, zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein Verständnis aufzubringen. Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen, wie bereits 2020, auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden“, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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