Niedersachsenweite Regelung: Kostenübernahme für Impffahrten für mobilitätseingeschränkte Personen mit dem Taxi oder Mietwagen

Seit dem 1. Februar 2021 können Ü-80-Jährige in Niedersachsen Termine für die COVID-19-Schutzimpfungen in den stationären Impfzentren vereinbaren. Nun gibt es vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine niedersachsenweit einheitliche Regelung zur Kostenübernahme für Impffahrten mit dem Taxi oder Mietwagen für mobilitätseingeschränkte Impflinge.

Wir freuen uns, dass der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. im Austausch mit der DAVASO GmbH, einem der führenden Abrechnungsdienstleister des Gesundheitswesens sowie Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Prozess zur Kostenübernahme erarbeiten konnte, der Zustimmung vom Land Niedersachen erhalten hat,“ freut sich Emma-Marie Berndt, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN. Dieser neue Prozess biete die Lösung, jedem immobilen Impfling den Zugang zu den teilweise weit entfernten Impfzentren zu ermöglichen – unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit und sozialer Vernetzung. Ebenfalls sei es eine Entlastung der Impfzentren, denen kleinteilige Erstattungsverfahren als zusätzliche Arbeitsbelastung erspart blieben.

„Und so funktioniert es“, erklärt Michael Müller, Vorsitzender der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, „Impflinge vereinbaren im ersten Schritt über die kostenlose Hotline in Niedersachsen (0800 99 88 66 5) oder unter www.impfportal-niedersachsen.de den Impftermin. Anschließend wenden sie sich telefonisch an ihre Hausarztpraxis und bitten um die Ausstellung einer Verordnung zur Krankenbeförderung („Transportschein“) für die Hin- und Rückfahrt zur Erst- sowie Zweitimpfung. Diese Verordnung ist der benötigte Nachweis, damit im letzten Schritt die Fahrtkosten mit dem Taxi oder Mietwagen zum Impfzentrum übernommen werden. Die Beförderungsunternehmen rechnen die entstandenen Fahrtenkosten direkt mit der Krankenkasse bzw. mit der beauftragten Stelle des Landes Niedersachsen, DAVASO, ab.“

Für Impflinge ist mit dieser Lösung keine Vorkasse mehr notwendig. Für Personen mit einem Pflegegrad 3 (es muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen), einem Pflegegrad 4 oder 5 oder einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen aG, Bl, H werden die Fahrtkosten für die Corona-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Für Impfpatienten, die den Kostenübernahmevoraussetzungen der GKV nicht entsprechen, übernimmt das Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Ausnahmeregelung die Beförderungskosten.

Dies ist ein guter Schritt zum gleichberechtigten Zugang zum Impfstoff im Sinne des Schutzes der vulnerablen Gruppen im Flächenland Niedersachsen. Wir empfehlen nach dem Erhalt des Transportscheins vom Hausarzt, die Fahrt zur Impfung rechtzeitig bei einem örtlichen Taxi- oder Mietwagenunternehmer vorzubestellen,“ ergänzt Fabian Hoffmann, Unternehmer und Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf, können sich Verbraucher auch an ihre örtlichen Taxi- und Mietwagenunternehmen in Niedersachsen wenden.

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