NABU: Insektenschutzpaket liefert erste Ansätze, Artensterben und Biodiversitätsverlust zu bremsen

Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett heute das Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV), für die das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig ist. Darin ist der Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. Der NABU begrüßt das das Insektenschutzpaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung muss nun jedoch noch einiges getan werden.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlichen ambitionierten Zielen gestartet ist, hatten wir mehr erwartet. Nun legt das Paket aus Gesetz und Verordnung zumindest erste konkrete Ansätze vor, die das Insektensterben und die Biodiversitätskrise bremsen könnten. So ist der geplante Glyphosat-Ausstieg in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung längst überfällig, um die Nahrungsgrundlage von Insekten zu erhalten und somit den Schutz für Insekten zu erhöhen. Positiv ist auch, dass der Einsatz von bestäubergefährdenden Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden in Schutzgebieten eingeschränkt werden soll. Neben den notwendigen Regelungen setzt man hier auch auf freiwillige Maßnahmen, denen nun Taten folgen müssen. Die Verordnung bietet dabei erste Ansatzpunkte für Förderprogramme und einen gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich für Landwirt*innen bei Ertragseinbußen. Das Insektenschutzgesetz legt ebenfalls wichtige Maßnahmen vor. So werden unter anderem artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen, die Lichtverschmutzung soll reduziert werden. Insgesamt haben wir beim Insektenschutz allerdings noch einen weiten Weg vor uns. Auch über das Paket hinaus gilt es nun, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft und in Gärten einzuschränken. Dazu sind verbindliche Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung.“

Ingo Ludwichowski, NABU Landesgeschäftsführer, ergänzt: „Es ist gut, dass nun zumindest begonnen wird, mit dem Insektenschutzpaket einen Rahmen zu schaffen, den auch die Landesregierung Schleswig-Holstein mit verbindlichen Maßnahmen füllen muss. Von ihrer Umsetzung wird der Erfolg des Insektenschutzpakets maßgeblich abhängen. Erfreulich ist auch, dass die krampfhafte Bemühung einer Argumentation, es gäbe angeblich keine wissenschaftliche Grundlage für den Zusammenhang zwischen Insektensterben und landwirtschaftlichem Einsatz von Pestiziden, nicht Raum gegeben wurde. Das lässt hoffen, dass auch bei der Überdüngung der Landschaft der Faktenstand zukünftig stärker berücksichtigt wird, und man nun u.a. zur verpflichtenden Festlegung von ausreichend bemessenen Gewässerrandstreifen kommt. Die rein freiwilligen Festlegungen im Rahmen der ‚Allianz für Gewässerschutz‘ haben sich nicht bewährt.“

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