Lieferkettengesetz: Vorschläge der IHK Magdeburg berücksichtigt

Die Bundesregierung hat sich auf einen Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes zum Schutz der Menschenrechte in den Liefer- und Wertschöpfungsketten geeinigt. „Für die Unternehmen der IHK Magdeburg ist die Achtung der Menschenrechte auch in den Lieferketten ein wichtiges Anliegen. Sie handeln als ehrbarer Kaufmann, übernehmen Verantwortung und engagieren sich weltweit für Menschenrechte“, erklärte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Klaus Olbricht.

„Viele Hinweise und Forderungen aus einem entsprechenden Positionspapier der IHK Magdeburg wurden berücksichtigt“, fügte er hinzu. „So sieht der Entwurf unter anderem vor, den Anwendungsbereich auf größere Unternehmen zu begrenzen und keine neuen zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten aus dem Ausland zu schaffen.“ Der Referentenentwurf könne eine Basis für eine europäische Regelung sein. Nur mit gleichen Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten kann ein gleichermaßen hohes Schutzniveau der Menschenrechte erreicht werden. Ferner würden Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen verhindert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Magdeburg.

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