Impfstart im Vogelsbergkreis: am 9. Februar geht es los

Ab kommenden Dienstag wird auch im Impfzentrum des Vogelsbergkreises in der Alsfelder Hessenhalle geimpft. In den ersten drei Wochen im laufenden Betrieb stellt das Land Hessen dort 896 Impfdosen für über 80-jährige Vogelsbergerinnen und Vogelsberger zur Verfügung.

Die Terminvergabe organisiert das Land Hessen. Über die Telefonnummern 116117, oder 0611 50592888 sowie über www.impfterminservice.hessen.de können Termine vereinbart werden. Nach etwa drei Wochen ist eine zweite Schutzimpfung nötig, deshalb wird empfohlen, einen Folgetermin zu vereinbaren.

Was muss ich zur Impfung in der Alsfelder Hessenhalle mitbringen?

Neben einer OP- oder FFP2-Maske ohne Ausatemventil benötigen Impfwillige einige Unterlagen. Neben der Terminbestätigung sollten das vorausgefüllte Aufklärungsblatt, der Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung mitgebracht werden. Diese Unterlagen werden den Impfwilligen bei der Terminbestätigung entweder per Post oder E-Mail zugestellt. Nicht vergessen dürfen Impfwillige den Personalausweis, ihren Impfpass sowie die Krankenversicherungskarte.

Übrigens: Die Impfberechtigung muss eindeutig geklärt werden können. Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen vorliegen – zur Not funktioniert das auch mit einem abgelaufenen Personalausweis oder einem Versichertenkärtchen mit Passfoto.

Wie ist der Ablauf im Impfzentrum?

Der Zugang zum Impfzentrum ist barrierefrei, rund um die Hessenhalle stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Um Menschentrauben im Eingangsbereich und vor dem Impfzentrum zu verhindern, gibt es keine Wartebereiche. Es wird daher dringend empfohlen, pünktlich, erst kurz vor dem Impftermin zur Hessenhalle zu kommen.

Nach der Fieber-Kontrolle im Eingangsbereich geht es zur Anmeldung. Dort werden die Impfberechtigung geprüft, die Anmeldedaten abgeglichen und die nächsten Schritte erläutert. Wer noch Unterlagen ausfüllen oder nachtragen muss, kann das in einem reservierten Bereich tun.

Danach geht es in den Wartebereich, in dem die Aufklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt stattfindet. Impfwillige, die ein persönliches Gespräch mit ärztlichem Personal wünschen, erhalten eine Einzelaufklärung, um medizinische Fragen zu klären.

Mit der Wartenummer, die man an der Anmeldung erhalten hat, wird man nach der Aufklärung über Hinweistafeln und Lautsprecherdurchsagen aufgerufen.

Nach der Impfung steht ein Ruhebereich zur Verfügung, in dem die Geimpften für 15 Minuten unter medizinischer Aufsicht warten, bevor sie sich abmelden können.

Permanent steht am Impfzentrum der Rettungsdienst bereit, um bei in sehr selten auftretenden Reaktionen auf die Impfung Hilfe zu leisten.

Ein Termin ist für den Einlass in das Impfzentrum des Vogelsbergkreises Pflicht. Außerdem darf nur hinein, wer symptomfrei ist und kein Fieber hat.

Film- und Fotoaufnahmen sind verboten.

Durch das Land Hessen hat der Vogelsbergkreis für die kommenden Wochen folgende Anzahl von Impfdosen zugesichert bekommen:

vom 1. bis 7. März: 564 Impfungen

vom 8. bis 14 März: 720 Impfungen

vom 15. bis 21. März: 804 Impfungen

vom 22. – 28. März: 797 Impfungen

vom 29. 31. März: 405 Impfungen

Weitere Informationen, Unterlagen zum Download und einen Video-Rundgang durch das Impfzentrum finden Interessierte auf Vogelsbergkreis.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel