Geschmacklose Pranks sind tabu

Früher war es der Klingelstreich, heute sind es so genannte Pranks (englisch für Streich, Scherz), die in den sozialen Netzwerken für Lacher sorgen. Mit einem Unterschied: Pranks sollen andere Personen vorführen und lächerlich machen. Das war einem Youtuber mit einem besonders geschmacklosen Streich gelungen, indem er eine ahnungslose Studentin in der Fußgängerzone mit einer derben, zweideutigen Frage ansprach und die fassungslose Frau dabei filmte. Das Video veröffentlichte er auf seinem Tiktok-Kanal. Die Vorgeführte fand die Aktion wenig witzig und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Die Verbreitung des Films wurde untersagt. Eine Zuwiderhandlung könnte dem Scherzbold nach Auskunft der ARAG Experten 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft bescheren (Vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung angeordnet, Beschluss vom 11.1.2021, Az:. 12 O 309/20).

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