Für einen fairen Wettbewerb: Weitere Klage gegen RWE-E.ON-Zusammenschluss eingereicht

Die Mainova AG legte heute eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Fusion von RWE und E.ON ein. Wie weitere zehn Kläger will das Unternehmen den faktischen Wegfall des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und E.ON nicht hinnehmen. Die Aufteilung des Energiemarktes zwischen zwei Unternehmen ist schädlich für den Wettbewerb und damit schädlich für die Verbraucher. „Durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an E.ON kann zusätzlich Einfluss auf die immer bedeutender werdende Vermarktung von erneuerbar erzeugtem Strom genommen und dieser dem wettbewerblichen Vertrieb durch andere Versorger vorenthalten werden“, sagt der Mainova-Vorstandsvorsitzende Dr. Constantin H. Alsheimer.

Nachdem sich Mainova bereits im Mai 2020 gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE wandte, greift die heute beim EuG eingereichte Nichtigkeitsklage den zugunsten von E.ON verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an. Damit liegen insgesamt (mindestens) 22 Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht in Luxemburg.

Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Großfusion von RWE und E.ON, mit der die beiden ehemaligen Rivalen auf Augenhöhe den deutschen Energiemarkt unter sich aufteilen und jeglichen Wettbewerb untereinander einstellen. RWE wurde exklusiv die Wertschöpfungsstufe Erzeugung mit allen wesentlichen E.ON-Assets in diesem Bereich zugeschlagen, was die Kommission gebilligt (Fall M.8871) und die Klägerin zusammen mit weiteren zehn Unternehmen bereits mit separater Nichtigkeitsklage vom 27.05.2020 angegriffen hat.

Im Gegenzug erhielt E.ON mit der ehemaligen RWE-Tochter Innogy die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Auch dies billigte die Kommission (Fall M.8870). Diese Freigabe greift die Klägerin, wie zehn andere Unternehmen des Energiemarktes auch, mit der heutigen Klage an. Abgesichert wird diese Demarkation des Energiemarktes insbesondere durch die Überlassung von E.ON-Anteilen an RWE, mit der diese maßgeblichen Einfluss vor den Aktionären der E.ON erhält. 

„Mit dem RWE-E.ON Deal entsteht ein anorganisch gewachsenes Oligopol aus nationalen Champions mit marktdominanter Stellung. Allein für E.ON sind damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden. Zudem wird durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an E.ON darüber hinaus eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen“, erklärt Alsheimer. „Diese Transaktion, bei der künstlich geschaffene und miteinander verflochtene Konzerne entstehen, konterkariert den fairen Wettbewerb und die Liberalisierung des Energiemarktes. Die Folgen sind erhebliche Nachteile für die lokalen und regionalen Energieversorger und vor allem für den Verbraucher.“

Was aus Sicht der Fusionsparteien ein Befreiungsschlag aus der Bedrängnis war, in die beide Unternehmen durch den Atom- und Kohleausstieg geraten waren, ist ein empfindlicher Rückschritt für den Wettbewerb. Er birgt große Gefahren insbesondere für die deutschen Endverbraucher von Strom und Gas. Die von der Kommission freigegebene Fusion darf keinen Bestand haben.

Mainova hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen, Verbände und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken gegen die von RWE und E.ON verabredete Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen zweier nationaler Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes vorgetragen. Die Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher sind nicht akzeptabel. Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen ist es, die Freigaben der RWE-E.ON-Fusion für nichtig erklären zu lassen.

Bei den klagenden Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG; enercity AG; EnergieVerbund Dresden GmbH; GGEW AG; Mainova AG; Naturstrom AG; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; EVH GmbH; GWS Stadtwerke Hameln GmbH; Stadtwerke Leipzig GmbH sowie TEAG Thüringer Energie AG.

Über die Mainova AG

Die Mainova AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist Hessens größter Energieversorger und beliefert mehr als eine Million Menschen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. Hinzu kommen zahlreiche Firmenkunden im gesamten Bundesgebiet. Das Unternehmen erzielte mit seinen 2.700 Mitarbeitern im Jahr 2019 einen Umsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH stellt mit ihrem mehr als 14.000 km umfassenden Energie- und Wassernetz die zuverlässige Versorgung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet sicher. Die Mainova Servicedienste GmbH bietet mehrfach ausgezeichneten Service für die Kunden und treibt die Energiewende durch die Montage intelligenter Zähler voran. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main sorgt in Frankfurt und weiteren Konzessionskommunen für eine zuverlässige Straßenbeleuchtung. Größte Anteilseigner der Mainova AG sind die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (75,2 Prozent) und die Münchener Thüga (24,5 Prozent). Die übrigen Aktien (0,3 Prozent) befinden sich im Streubesitz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mainova AG
Solmsstraße 38
60623 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 213-02
Telefax: +49 (69) 21381122
http://www.mainova.de

Ansprechpartner:
Volker Wasgindt
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (69) 21325491
Fax: +49 (69) 213-29482
E-Mail: v.wasgindt@mainova.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel