DHV fordert mehr Flexibilität bei Prüfungen

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Hochschulen und Gesetzgeber dazu aufgefordert, Rechtssicherheit bei digitalen Prüfungen zu schaffen. "Pandemiebedingt sind Online-Prüfungen derzeit oftmals die einzige Möglichkeit, um dem Prüfungsanspruch der Studierenden gerecht zu werden und negative Auswirkungen auf ihren weiteren Werdegang zu vermeiden. Präsenzprüfungen sind angesichts des Infektionsgeschehens vorerst weiterhin nur sehr eingeschränkt nötig und möglich", erklärte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. "Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist es daher richtig und sinnvoll, soweit wie möglich auf digitale Prüfungsformate umzustellen. Die Anpassung der rechtlichen Grundlagen sollte insbesondere zu einer größeren Variabilität der Prüfungsformen führen und bei Wahrung der Qualitätsstandards den Austausch von Prüfungsformaten ermöglichen."

Insbesondere Chancengleichheit und ein faires Verfahren, das Täuschungsversuche verhindert und ahndet, müssten für alle Prüflinge gewährleistet sein. "Prüfungen bescheinigen die für die Aufnahme akademischer Berufe erforderlichen Kompetenzen und Leistungen. Die Flucht in eine Resignation, die pandemiebedingt auf die Verfolgung grundlegender Prüfungsgrundsätze verzichtet, wäre daher unangebracht und kontraproduktiv", so Kempen.

Aus Sicht des DHV-Präsidenten sind vor allem "Hausarbeiten" und online stattfindende mündliche (Einzel-)Prüfungen die in Coronazeiten unproblematischsten Prüfungsformate. Darüber hinaus sollten alle Fakultäten klären, inwieweit sie "Open-Book-Klausuren" anbieten können: "Open-Book-Prüfungen als Formate, bei denen die Prüflinge vorher festgelegte Hilfsmittel verwenden dürfen, weisen in die Zukunft: Zum einen werden sie dem Wesen einer universitären Prüfung gerechter, weil sie an Stelle der reinen Wissensabfrage auf Synthese- und Transferleistungen setzen. Zum anderen entziehen sie wenigstens partiell möglichen Täuschungsabsichten die Grundlage", ergänzte Kempen. Anders verhalte es sich bei "Home-Klausuren", in der die Aufsicht per Video oder mit Hilfe technischer Mittel erfolge. "Solche Prüfungsformate setzen die Einwilligung des Prüflings voraus und sind als Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung und die informationelle Selbstbestimmung zumin dest fragwürdig. Auch im Hinblick auf mit relativ einfachen Mitteln zu bewirkende Täuschungsmöglichkeiten bleiben sie ein problematisches Format", so Kempen.

Abschließend würdigte der DHV-Präsident, dass einige Länder bereits prüfungsrechtliche Anpassungen eingeleitet hätten. Teilweise sei jedoch eine autonomiefeindliche Detailsteuerung zu kritisieren. Aus Sicht des DHV reiche regelmäßig eine Ermächtigung an Hochschulen als Satzungsgeber aus. Erforderlich seien dann allerdings universitäre Regelungen, in denen Prüfungsmodalitäten unter Beachtung des Datenschutzrechts definiert würden. "In vielfältiger Form werden gleichwohl Fragen, Konstellationen und Probleme bestehen bleiben, die zum Teil auch von Verwaltungsgerichten nachträglich bewertet werden müssen" hob Kempen hervor. "Improvisation, Mut, Flexibilität und Augenmaß sind ein guter Begleiter, um Prüfungen in Pandemiezeiten erfolgreich durchzuführen."

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