CGB begrüsst Unterstützung durch Kommunen bei Forderung nach Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes

Bundes-Arbeitsminister Heil (SPD) und Bundes-Entwicklungsminister Müller (CSU) kämpfen seit Monaten für ein Lieferkettengesetz für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in Drittländern. Sie wer­den dabei von Wirtschaftsverbänden und dem Bundes-Wirtschaftsminister ausgebremst. Der CGB hat hierfür angesichts der nach wie vor in vielen Ländern zu verzeichnenden Kinderarbeit und Zwangsarbeit keinerlei Verständnis. Er begrüßt daher, dass sich nunmehr auch ein Bündnis von Kommunen gebildet hat, das auf die schnelle Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes drängt..

Dem Bündnis gehören bislang 34 Kommunen an, darunter auch Großstädte wie Bonn, Bremen, Mainz und Nürnberg. Der CGB hofft, dass sich weitere Kommunen dem Bündnis anschließen wer­den.

Die Kommunen sind eine wichtige Einkaufsmacht. Auf sie entfällt der Großteil des Einkaufsvolu­mens der Öffentlichen Hand in Deutschland, das bei rund 350 Milliarden Euro liegt.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellv. Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Leider entziehen sich nach wie vor viele Unternehmen in Deutschland und anderen Industrienationen ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschen­rechten, Arbeitsschutzvorschriften und Umweltstandards, in dem sie in autokratisch regierten oder Niedriglohnländern produzieren lassen oder Produkte aus diesen Ländern vertreiben. Es ist ein Skandal, dass noch immer ca. 75 Millionen Kinder weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder Plantagen arbeiten müssen. Ich finde es unerträglich, wenn wir z.B. in Deutschland Schokolade essen, für deren Herstellung die Kakaobohnen in Afrika von Kin­dern gepflückt wurden.“

Das Lieferkettengesetz ist nach Auffassung des CGB ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Menschenrechte in der globalen Wirtschaft durchzusetzen und die Kinderarbeit zu ächten. Nach Auffassung des CGB sind deutsche Unternehmen freiwillig ihrer Verantwortung für menschenge­rechte Arbeit und Arbeitsbedingungen bislang nicht ausreichend nachkommen. Nach einem von der Bundesregierung veranlassten Monitoring, dessen Abschlussbericht im Oktober veröffentlicht wur­de, haben im Erhebungszeitraum lediglich 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen freiwil­lig die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für globale Liefer- und Wertschöpfungsketten formulierten Anforderungen erfüllt. Der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 Prozent wurde damit weit unterschritten. Es bedarf daher nach Meinung des CGB dringend verbindlicher gesetzlicher Regelungen zur Unternehmensverantwortung in Be­zug auf Zulieferer und Lieferketten.

Der CGB verweist darauf, dass 75 Prozent der deutschen Bevölkerung die Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes befürworten, wie es neben dem CGB auch viele weitere Verbände, die Kir­chen und jetzt auch ein Bündnis von Kommunen fordern.

Peter Rudolph: „Ein Lieferkettengesetz ist im übrigen auch im Interesse der Unternehmen, die be­reits international nachhaltiges Lieferantenmanagement betreiben und damit derzeit gegenüber Un­ternehmen, die dies nicht tun, Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen müssen.“

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