Telekommunikationsgesetz: Faire Lösung für Vermieter und Mieter bei Kabelgebühren notwendig – Fernsehen darf nicht teurer werden

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  • Opt-out-Recht für Mieter einführen, Betriebskostenumlage erhalten
  • unsoziale Folgen für Mieter sowie vertrags- und mietrechtliches Chaos verhindern
  • digitale Zukunft Deutschlands durch Glasfaser- und Breitbandausbau sichern

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Gemäß dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im Dezember beschlossen hat, sollen künftig die Kosten für einen Breitbandanschluss in Mehrfamilienhäusern nicht mehr pauschal über die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden können. Mit diesem Plan, die sozial und ökonomisch bewährte Betriebskostenumlage abzuschaffen, hat die Regierung für massive Kritik gesorgt. Denn dadurch wären 12,5 Millionen Mieterhaushalte, darunter viele mit geringen Einkommen, mit jährlichen Mehrkosten von geschätzt 100 bis 200 Euro konfrontiert.

„Beim neuen Telekommunikationsgesetz müssen die drohenden unsozialen und fatalen Folgen für die Mieter, die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen und die Netzbetreiber unbedingt vermieden werden. Als faire Lösung sollte das Auswahlrecht der Mieter gestärkt und die bewährte Betriebskostenumlage erhalten werden. So würde auch der dringend notwendige Breitbandausbau bezahlbar bleiben“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Bereits vergangene Woche hatten sich der Deutsche Mieterbund und der GdW gemeinsam dafür ausgesprochen, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten und gleichzeitig ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses. Auch die Bauministerkonferenz hatte bereits im September 2020 ein klares Votum für das Fortbestehen der Betriebskostenumlage abgegeben.

Der GdW kritisiert zudem scharf, dass die Regierung mit ihrem jüngsten Entwurf von zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben beim sogenannten Entgeltmaßstab überraschend abgerückt ist. Danach sollen Entgelte für die Mitnutzung von Infrastrukturen in Wohngebäuden zum alleinigen Nachteil der Eigentümer und Betreiber wegfallen. Der GdW fordert nachdrücklich, einen angemessenen Aufschlag – wie er noch im Entwurf vom 9. Dezember 2020 geregelt war und weiterhin auch für Eigentümer anderer Infrastrukturen vorgesehen ist – als Investitionsanreiz für Eigentümer und Betreiber von Gebäudeinfrastrukturen wieder aufzunehmen.

Auch unter Opt-out-Bedingungen stehen die GdW-Wohnungsunternehmen zu ihrer Zusage, bundesweit in den kommenden fünf Jahren zwei Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzuschließen. Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen aber ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden.

„Wenn Deutschland nicht digital abgehängt werden soll, muss der Glasfaser- und Breitbandausbau gesichert werden. Er darf nicht durch fehlende Investitionsmittel massiv gebremst und mittelständische Telekommunikations- und Wohnungsunternehmen durch die Pläne der Bundesregierung in Existenznot gebracht werden“, sagt der GdW-Präsident. Nicht zuletzt gilt es, ein vertrags- und mietrechtliches Chaos zu verhindern.

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