Solaranlagen-Besitzern ohne Registrierung droht bald die Einstellung der Vergütung

  • Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen beim Marktstammdatenregister angemeldet sein
  • Nach VfEW-Erhebung: Über 10 Prozent der Anlagen in Baden-Württemberg sind derzeit noch nicht registriert

Nach einer internen Erhebung des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW) unter Verteilnetzbetreibern sind noch immer über 10 Prozent der Solaranlagen einschließlich Batteriespeicher in Baden-Württemberg nicht im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet. „Die Verteilnetzbetreiber unternehmen große Anstrengungen, auch jeden Anlagenbesitzer zu erreichen, doch die Zeit läuft ab. Die Anlagenbesitzer müssen dies dringend bis Ende des Monats nachholen, sonst drohen kurzfristig finanzielle Nachteile“, warnt Torsten Höck, Geschäftsführer des VfEW.

Wer die Eintragung verpasst, erhält die Einspeisevergütung zunächst nicht mehr. Die Netzbetreiber dürfen die Einspeisevergütung erst wieder auszahlen, wenn die Registrierung erfolgt ist. Mit dem neuen Register bekommt die Bundesnetzagentur erstmals einen Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen im Land wie Solar- und Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke. Außerdem sollen die Meldepflichten auf dem Strom- und Gasmarkt vereinfacht werden.

Im Online-Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) können Anlagenbesitzer die Anmeldung vornehmen und weitere Informationen finden.

Über den Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

Der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VfEW) vertritt mit seinen über 240 Mitgliedsunternehmen nahezu alle Energie- und Wasserversorgungsunternehmen und versteht sich als deren Sprachrohr in Baden-Württemberg. Er ist gleichzeitig Landesorganisation des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW). Der BDEW vertritt als Spitzenverband der Energie- und Wasserwirtschaft die Interessen seiner rund 1.800 Mitgliedsunternehmen auf Bundesebene.

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