SISAT vereinfacht Investitionen in Start-ups

Die Initiative Swiss Investment Syndicate Agreement Template (SISAT), die vom Verein Business Angels Switzerland (BAS) lanciert wurde und von Matthieu Gueissaz geleitet wird, setzt einen Schweizer Standard für Co-Investitionen in Start-ups. Diese Initiative wird von einer Vielzahl von wichtigen Aktoren des Venture Capital in der Schweiz unterstützt[1].

Der SISAT ist ein einfacher Gesellschaftsvertrag und erlaubt es mehreren Personen zusammen in privaten Unternehmen zu investieren und sich damit als Aktionäre von jungen Sprösslingen oder etablierten Gesellschaften zu beteiligen. Häufig ist ein Mindestbetrag erforderlich, um bei einer Venture Capital Investition teilzunehmen. Mit dem SISAT-Vertrag können sich bis zu zwanzig Investoren zusammenschliessen und so die für das kapitalsuchende Unternehmen erforderliche Schwelle erreichen.

Auch für Unternehmer stellt dieses Dokument eine grosse administrative Vereinfachung dar: Statt einer Vielzahl von "kleinen" Investoren wird nur noch das Syndikat im Aktienbuch eingetragen.

Für Investoren ist das Verfahren einfach: Es genügt, den einfachen Gesellschaftsvertrag zwischen interessierten Parteien zu unterzeichnen und einen der Beteiligten als Vertreter des Syndikats (den Lead-Partner) zu ernennen. Das Tüpfelchen auf dem i ist, dass es kostenlos ist. Die Mitunterzeichner halten die Aktien, die durch den SISAT-Vertrag syndiziert sind, in ihrem eigenen Namen und ohne Zwischenhändler. Diese Struktur ermöglicht somit Transparenz in Steuerfragen: Jeder Investor gibt die Anzahl der Aktien der Gesellschaft an, die er hält, und ist entsprechend seiner persönlichen Situation steuerpflichtig.

Rechtsstruktur in Übereinstimmung mit Finanz- und Steuervorschriften

Die Initianten des SISAT haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Struktur des Vertrags den geltenden Gesetzen über kollektive Kapitalanlagen und der Geldwäscherei entspricht. Die einfache Gesellschaft fällt unter die Definition eines Investmentclubs und ist somit vom Gesetz über kollektive Kapitalanlagen ausgenommen. Weiter gilt der Lead Partner gilt nicht als Finanzintermediär. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden:

Das Syndikat darf die Schwelle von 20 Investoren nicht überschreiten;

Die Teilnehmer dürfen Investitionsentscheidungen nicht an den Lead Partner delegieren (Entscheidungen werden von jedem Syndikatsteilnehmer individuell getroffen);

Es ist sicherzustellen, dass die Investoren über ausreichende Kenntnisse verfügen, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zu treffen;

Der Lead Partner darf die Aktien nicht in seinem eigenen Namen für andere halten; und  keine Gelder über sein Bankkonto zirkulieren lassen, andernfalls das Risiko besteht als Finanzintermediär qualifiziert zu werden.

Was Steuerfragen anbelangt, so hat der SISAT bisher die Zustimmung der Steuerbehörden des Kantons Neuenburg erhalten und es wurde damit bestätigt, dass die Verwendung dieser Struktur nicht zur Qualifikation als Professioneller Investor führt. Nicht-professionelle Privatanleger sind daher nicht gehalten Kapitalgewinnsteuer zu zahlen.

Die Initianten des SISAT werden das Projekt fortlaufend verbessern, indem sie Varianten des Vertrags schaffen werden, um verschiedene Arten von Syndizierungsstrukturen abzudecken. Ihr nächster Schritt ist die Integration technologischer Lösungen, um die Gründung und Verwaltung von Syndikaten zu erleichtern. Die SISAT Initiative stützt sich vollständig auf den Prinzipien des Open Source und der kollektiven Intelligenz und versucht, den Zugang zu Risikokapital in der Schweiz zu vereinfachen und zu erweitern.

[1] Blochain Valley Ventures ; Bratschi ; Diventures ; GoBeyond ; Impact 51 ; Investiere ; Kellerhals Carrard ; LE/AX ; Peyrot-Schlegel-Györ ; Schellenberg Wittmer ; SICTIC

Über Business Angels Switzerland

Der Verein Business Angels Switzerland (BAS) bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihr Projekt einem Publikum von erfahrenen Investoren und erfolgreichen Unternehmern vorzustellen, mit dem Ziel, Finanzierung, Beratung und Unterstützung oder alle drei zu erhalten.

Der BAS hat zwei Zweigstellen: Lausanne (seit 2007) und Zürich. Die rund hundert Mitglieder des BAS sind zu gleichen Teilen auf die beiden Städte verteilt. BAS ist eine Non-Profit-Organisation, ist kein Anlagefonds und ist an den Investitionsentscheidungen seiner Mitglieder nicht beteiligt.

Mit rund 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2019 geht es der wachsenden Start-up-Szene in der Schweiz gut.

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