Österreich beendet Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl zum 01. Juli 2021

Die Anrechnung von Biokraftstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC) endet in Österreich zum 1. Juli 2021. Diesen Ausschluss sieht die geänderte Rechtsvorschrift der Kraftstoffverordnung vom 25. Januar 2021 vor. Die österreichische Bundesregierung macht damit vorzeitig von der Ermächtigung der delegierten Verordnung (EU)2019/807 gemäß der Erneuerbare Energien-Richtlinie (2018/ 2019), RED II, Gebrauch. Diese sieht den Ausschluss von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen ab 2023 bis spätestens 2030 vor.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt die Regelung der österreichischen Bundesregierung mit dem Hinweis, dass der von der deutschen Bundesregierung zum Jahresende 2020 vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED II den Ausschluss von Biokraftstoffen aus Palmöl vorsieht. Ab 2025 wäre dem Entwurf zufolge die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote nicht mehr möglich. In Frankreich endete die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl bereits zum 1. Januar 2020 mit der Umsetzung der Verordnung Nr. 2019-570. Diese Regelung sieht zudem verschärfend vor, dass ab dem 31.12.2019 Wirtschaftsbeteiligte nicht mehr die Möglichkeit haben Biokraftstoffe aus Palmöl in ihrem Massenbilanzsystem aufzuführen.

Die weltgrößten Palmölproduzenten Malaysia und Indonesien stemmen sich gegen diesen Ausschluss. Indonesien initiierte im November 2020 und Malaysia im Januar 2021 ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation WTO gegen die Ausschlussregelungen in der RED II. Auch auf EU-Ebene werden inzwischen auf der Ebene der Außenminister Gespräche über diese Frage geführt. An einem Treffen Ende Dezember 2020 nahmen die Außenministerinnen und Außenminister der zehn ASEAN-Länder sowie ihre Amtskollegen aus der EU teil. Die Verhandlungspartner kamen überein, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit „der Herausforderung zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Pflanzenölsektor“ befassen soll. Die UFOP befürchtet, dass vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Interessen, die Ausschlussregelung gekippt werden könnte. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal sieht für das 2. Quartal 2021 die Revision der RED II begleitet von einer Folgenabschätzung vor.

Über den UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

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