Novelle des Personenbeförderungsgesetzes droht Fehlentwicklungen und Unklarheiten zu bringen

Der vorliegende Kabinettsentwurf zum PBefG muss aus Sicht der mittelständischen Busunternehmen in der anstehenden Behandlung in Bundestag und Bundesrat noch entscheidend verbessert werden. Andernfalls drohen neue Hindernisse für den öffentlichen Personenverkehr – unter anderem als Folge von Rechtsunsicherheiten, zusätzlicher Bürokratie und fehlender Abgrenzung zu neuen Pooling-Diensten. Insbesondere eine Verpflichtung zur Weitergabe wettbewerbsrelevanter Daten muss unterbleiben.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am Mittwoch in Berlin vor möglichen Fehlentwicklungen und Unklarheiten in Folge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gewarnt. Anlässlich der in dieser Woche beginnenden Befassung des Bundestags mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf hat der bdo seine offizielle Stellungnahme zum Thema aktualisiert. Hierin kritisiert er unter anderem die Einbeziehung von klassischen Reiseverkehren mit geschlossenen Reisegruppen unter das Regime der Datenpreisgabe.

Konkret drängt der bdo darauf, dass private Busunternehmen nicht dazu gezwungen werden dürfen, hoch sensible und wettbewerbsrelevante Echtzeitdaten preisgeben zu müssen. Dies würde zusätzliche Bürokratie schaffen, einen schwerwiegenden und teuren Eingriff in die betrieblichen Abläufe darstellen und ist zum Teil schlicht nicht in der Praxis umsetzbar. Der klassische ÖPNV sowie Gelegenheits- und Reiseverkehre mit Bussen dürfen mit dem neuen PBefG nicht den Regelungen unterworfen werden, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden. Der bdo fordert grundsätzlich, Fragen zum Umgang mit Daten in einem eigenständigen Regelungssystem in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen zu ordnen. Diese sollten nicht im ohnehin schon hochkomplexen PBefG abgedeckt werden. Der bdo bemängelt weiter, dass mit dem Begriff „Verkehrseffizienz“ eine Rechtsunsicherheit geschaffen würde. Und im Fernlinienverkehr drohen als Folge der Novelle zudem verlängerte Genehmigungsverfahren. Hier wären stattdessen Erleichterungen notwendig.

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin de bdo, sagte zum vorliegenden Stand der PBefG-Novelle: „Das neue Personenbeförderungsgesetz muss Schub bringen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs. Mit dem aktuellen PBefG-Entwurf drohen schwerwiegende Fehlentwicklungen für die mittelständischen Busunternehmen. Die Erfahrungen der zurückliegenden acht Jahre seit der letzten PBefG-Novelle haben deutlich und schmerzlich gezeigt, dass unklare Begriffe wie „Verkehrseffizienz“ unbedingt verhindert werden müssen, da sie Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Die Verpflichtung zur Weitergabe von wettbewerbsrelevanten Daten würde einen dramatischen Nachteil für mittelständische Busunternehmen nach sich ziehen. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, wichtige Verbesserungen am PBefG-Entwurf im Sinne des öffentlichen Personenverkehrs zu schaffen.“

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