Kündigung wegen gestohlenem Desinfektionsmittel

Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters bei einem Paketzustellunternehmen, der im März 2020 einen Liter Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro und eine Handtuchrolle aus den Waschräumen entwendet hatte, ist rechtens. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Es liege ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, denn zum damaligen Zeitpunkt sei Desinfektionsmittel Mangelware gewesen (Az.: 5 Sa 483/20).
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