FFP2-Masken nur noch mit Gutschein

Wer über 60 Jahre alt oder chronisch krank ist, hat Anspruch auf zwölf fast kostenfreie FFP2-Masken. Lediglich eine Zuzahlung von insgesamt vier Euro wird fällig. Dazu verschicken die Krankenkassen zwei Gutscheine für jeweils sechs Masken an ihre Kunden. Stichtag für die Altersbegrenzung ist der 15. Dezember. Wer also erst danach seinen 60sten Geburtstag gefeiert hat, muss die Masken aus eigener Tasche zahlen. Mit dem ersten Gutschein können sich Versicherte die Masken noch bis zum 28. Februar aus der Apotheke abholen. Der zweite Gutschein, der direkt im Anschluss verschickt wird, kann überlappend ab dem 16. Februar und bis zum 15. April eingelöst werden. Die Abgabe von Masken unter Vorlage des Personalausweises ist seit 6. Januar nicht mehr möglich.
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