Daimler AG erleidet vor Bundesgerichtshof Schiffbruch

Erstmals hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Januar 2021 (Az.: VI ZR 433/19) im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG zu Schadenersatzansprüchen von Verbrauchern geäußert. Der Autobauer erlebte dabei eine böse Überraschung. Der 6. Senat stellte zwar fest, dass für sich alleine gesehen der Einsatz eines sogenannten Thermofensters zur Abgasregulierung nicht sittenwidrig sei, es müssten schon andere Umstände dazukommen. Ein Umstand könnte im vorliegenden Fall aber sein, dass Daimler gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt „unzutreffende Angaben“ über den Einsatz von Abschalteinrichtungen gemacht habe. Der BGH hob deshalb das verbraucherunfreundliche Urteil auf. Das Oberlandesgericht Köln muss nun neu verhandeln und den Aspekt „unzutreffende Angaben“ beleuchten. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil ein Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals von Daimler. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal.

BGH-Entscheid ist eine Ohrfeige für das OLG in Köln

Damit hatte nun nach den zahlreichen verbraucherunfreundlichen Urteilen des BGH im VW-Abgasskandal niemand gerechnet: Die Daimler AG hat in Karlsruhe aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer regelrecht Schiffbruch erlitten. Kläger werfen dem Autobauer vor, in der Abgastechnik von Mercedes-Fahrzeugen unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben und sehen darin eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Dabei steht stets das sogenannte Thermofenster in der Diskussion, das die Abgasreinigung über die Außentemperatur reguliert – spricht ausschaltet oder beschränkt. Der BGH sah in der Entwicklung und dem Einbau eines Thermofensters keine sittenwidrige Handlung, da müsse schon mehr dazu kommen, unterstrich der 6. Zivilsenat. Die Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung müsse in dem Bewusstsein geschehen sein, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf zu nehmen. Und an dieser Stelle hat das Oberlandesgericht Köln Rechtsfehler begangen und die Ausführungen des Klägers keine Beachtung geschenkt. „Unter Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör hat es dessen Vorbringen nicht berücksichtigt, wonach die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Mit diesem Vorbringen wird sich das Berufungsgericht zu befassen haben“, urteilt der BGH streng über das OLG Köln.

Für die Daimler AG wird es nun ganz eng. Wenn sie das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht im Genehmigungsprozess über den Einsatz des Thermofensters aufgeklärt hat, kann dies eben zur Sittenwidrigkeit führen. Warum sollte der Hersteller denn etwas gegenüber der Behörde verheimlichen, wenn er von der Legalität ausgeht. Auch durch die zahlreichen Rückrufe des KBA lässt sich nach dem BGH-Urteil der Eindruck nicht mehr verwischen, dass es zu „unzutreffenden Angaben“ gekommen ist. Weitere Umstände und Beweise für die Sittenwidrigkeit stellen natürlich weitere Abschalteinrichtungen dar. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster, sondern um die Themen Kühlmittelsolltemperatur und die Manipulation bei der AdBlue-Eindüsung. Hier gibt es bereits zwei aktuelle Urteil der Oberlandesgerichte Naumburg und Köln, die Daimler nach §826 BGB verurteilt haben.

Das Kölner Urteil hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten. Aus deren Sicht steigen durch das BGH-Urteil die Chancen für Verbraucher ihre berechtigten Ansprüche gegen Daimler vor Gericht durchzusetzen enorm. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern daher zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln ist zudem Daimler am 5. November 2020 nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (AZ. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Oberlandesgericht Köln – 5. November 2020 – 7 U 35/20
  2. Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
  3. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  4. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  5. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  6. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  7. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  8. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  9. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel