BUND-Widerspruch gegen Brennelementeexport für das belgische Atomkraftwerk Doel

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt Widerspruch gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH im März 2020 erteilte Genehmigung zur Ausfuhr von 52 Urandioxid-Brennelementen an die belgische Kerncentrale Doel mit dem Bestimmungsort Block 1 und 2 des Atomkraftwerks Doel eingelegt. Da ein Sofortvollzug der angegriffenen Genehmigung nicht angeordnet wurde, kommt dem Widerspruch eine aufschiebende Wirkung zu. Der Transport von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen zum AKW Doel ist damit zunächst untersagt.

„Ganz NRW wäre von einem Atomunfall der Pannen-Reaktoren in Doel betroffen“, sagte BUND-Landesvorstandsmitglied Klaus Brunsmeier. „Atomkraft ist unbeherrschbar, und deswegen setzen wir uns konsequent für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen ein.“

In seiner 26-seitigen Widerspruchsbegründung geht der BUND detailliert auf die Gefährlichkeit der beiden Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ein. Die beiden Meiler sind 1974/1975 in Betrieb gegangen. Es handelt sich mithin um sehr alte Reaktoren, die schon allein auf Grund ihres Alters in besonderer Weise störanfällig sind. Wegen Materialermüdung kam es bereits zum Austritt von Kühlflüssigkeit und Notabschaltungen. Simulationen der Universität Wien zeigen, dass im Falle eines Super-GAUs weite Bereiche Nordrhein-Westfalens in den roten Bereich mit einer erheblichen radioaktiven Belastung fielen. Die Landesgrenze ist weniger als 120 Kilometer entfernt von dem belgischen Atomkraftwerk.

„Der Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch unnötig“, so der Atomexperte Brunsmeier. „Die Stromversorgung in Belgien war selbst während der langen, teils über 200 Tage andauernden Stillstandzeiten der Reaktoren in der Vergangenheit bestens gewährleistet.“

Der Bundesregierung wirft der BUND vor, den Atomausstieg zu sabotieren und die Bevölkerung unnötigen Risiken auszusetzen. Dabei hatte der Koalitionsvertrag festhalten, dass verhindert werden soll, „dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen“. Bereits der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 die Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und Doel 2 festgestellt. Damit verbiete sich ein solcher Transport, so der BUND.

Der BUND ist optimistisch, den Brennelementeexport jetzt endgültig stoppen zu können. Der Widerspruch ist aussichtsreich, da der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) die Klage eines Aachener Bürgers gegen die Exportgenehmigung im vergangenen Jahr nur allein zurückgewiesen hatte, weil er angeblich als Privatperson nicht klageberechtigt sei. Genau das ist aber der BUND als anerkannter Umweltverband nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.

Genauso rechtswidrig wie der Betrieb der Atomanlagen in Doel und der geplante Export der Brennelemente aus Deutschland nach Belgien ist nach Ansicht des BUND der Export des als „Wertstoff“ getarnten Atommülls nach Russland aus der Produktion der Brennelemente in Lingen. Auch der Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau müsse endlich gestoppt werden.

„Atomkraft muss Geschichte werden, sie ist unverantwortlich, unnötig und blockiert die dringend erforderliche Energiewende in Hinblick auf den Klimaschutz“, so dass BUND-Fazit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de

Ansprechpartner:
Klaus Brunsmeier
Vorstand BUND NRW
Telefon: +49 (2353) 2794
E-Mail: klaus.brunsmeier@bund.net
Dirk Jansen
Geschäftsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 302005-22
Fax: +49 (211) 302005-26
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel