Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs bis zum 31.3.2021 beschlossen. Der Bundesrat stimmte diesem zu. Damit gilt: Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft und tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, einen Gesetzesentwurf der Bunderegierung in der Ausschussfassung angenommen, der die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.03.2021 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies Ende November. 

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01.01.2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Änderungen können sich im Gesetzgebungsprozess ergeben.

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