Taschengeld: Welche Verträge dürfen Minderjährige im Internet abschließen?

.

  • Kann ein minderjähriges Kind einen Vertrag im Internet rechtswirksam abschließen?
  • Wann müssen Eltern ihre Zustimmung zu einem Vertragsschluss erteilen?
  • Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in einem Web-Seminar der Verbraucherzentrale am 15. Dezember.

Viele Kinder und Jugendliche sind regelmäßig im Internet unterwegs. Da Online-Händler das Alter ihrer Kunden gewöhnlich nicht überprüfen, können Minderjährige leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Daher stellt sich oft die Frage, wann ein Kind geschäftsfähig ist und welche Verträge Kinder rechtswirksam abschließen können. Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn ihre Kinder ohne Einverständnis eingekauft oder Verträge abgeschlossen haben?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Miriam Raic, juristische Fachberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, im Web-Seminar "Taschengeld: Welche Verträge dürfen Minderjährige im Internet abschließen". Das Web-Seminar findet am Dienstag, den 15. Dezember 2020, um 16 Uhr statt und dauert circa 60 Minuten.  

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. 

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.  

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 19 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel