STIKO-Impfempfehlung: Praxistest nicht bestanden

Die Ständige Impfkommission (STIKO) zeigt in dem gestern vorgelegten Beschlussentwurf für die Priorisierung bei der anstehenden COVID-19-Impfung in der Einstufung von Personal in medizinischen Einrichtungen, dass sie offenkundig einen blinden Fleck im niedergelassenen Bereich hat:

„Erneut hält die von universitärer Expertise dominierte Ausarbeitung einem Praxistest in der Versorgung nicht stand. Anders ist es nicht zu erklären, dass die STIKO nicht berücksichtigt, was beispielsweise Vertragsärzte in der Corona-Pandemie leisten und wie sie Patienten versorgen“, erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich.

So würden Rettungsdienst und Notaufnahmen richtigerweise mit der höchsten Priorisierung versehen, während der kassenärztliche Notdienst zwei Stufen niedriger eingestuft wird. „Dass im Kassenärztlichen Notdienst und in den Praxen niedergelassener Allgemeinärzte bis heute rund 94 Prozent aller Corona-Abstriche gemacht werden, blendet die STIKO-Beschlussempfehlung völlig aus“, stellt Dr. Heinrich fest.

19 von 20 der COVID-19-Erkrankungen werden im niedergelassenen Bereich behandelt, hier in erster Linie von den Hausärzten, den HNO-Ärzten und den Pneumologen. Auch diese Gruppe komme nur auf die dritthöchste Prioritätenstufe bei medizinischem Personal.

„Besonders bizarr wird die Einstufung von allen übrigen niedergelassenen Ärzten, die laut STIKO nur ein ‚moderates Expositionsrisiko‘ haben. Sie teilen sich diese Einstufung mit dem Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen. Wir fordern daher umgehend und zwingend für das noch bis zum 10. Dezember 2020 andauernde Stellungnahmeverfahren das Votum der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der im bisherigen Verfahren noch nicht eingebundenen fachärztlichen Fachgesellschaften einzuholen“, fordert Dr. Dirk Heinrich.

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