Neue Richtervereinigung appelliert an Europäische Kommission: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht den Sicherheitsbehörden opfern!

Digitale Kommunikation, deren Inhalt nur Sendende und Empfangende – nicht einmal am Übermittlungsvorgang beteiligte IT-Dienstleistende und Betreibende der Chat-Anwendungen – lesen können (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), ist unverzichtbar für JournalistInnen, AktivistInnen, AnwältInnen, Whisteblower und Unternehmen. Nicht zuletzt als Reaktion auf die Enthüllungen Edward Snowdens ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung deshalb gängiger Standard in einer Vielzahl moderner Messaging-Anwendungen geworden.

Angesichts einer aktuellen Resolution des Rates der Europäischen Union – unter deutschem Vorsitz – ist die Neue Richtervereinigung nun in großer Sorge mit vielen Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft vereint. Mit der gestern beschlossenen Resolution „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ fordern die EU-InnenministerInnen die Europäische Kommission auf, einen gesetzlichen Rahmen für den Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsinhalte zu entwickeln. Zwar beteuert das Papier stets die Bedeutung verlässlicher Verschlüsselungstechnik und bekennt sich zu den Grundrechten der Europäischen Union. Die Neue Richtervereinigung teilt jedoch die vielfach geäußerten Bedenken, dass die Forderungen aus der Resolution überhaupt nur praktisch umsetzbar sind, wenn fundamentale Änderungen im Bereich der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt werden. Hintertüren, Generalschlüssel und ähnliche Instrumente sind die einzig denkbaren technischen Umsetzungen des geforderten „rechtmäßigen Zugangs“. Mit derartigen Maßnahmen würde eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings nicht nur kategorisch für alle entwertet, die auf sie angewiesen sind, sie sind darüber hinaus aber auch ganz und gar untauglich, um die bezweckte Bekämpfung von Kriminalität zu fördern.

Technisch wäre es für Kriminelle ein Leichtes, die – entsprechend gesetzlich erfassbaren – Kommunikationsplattformen zu meiden und wirksame Verschlüsselung auf andere Art umzusetzen. Überwachbar werden so nur jene, deren Kommunikation nicht im Fokus steht. Die Forderungen der InnenministerInnen ignorieren damit die legitimen Bedürfnisse von JournalistInnen, AktivistInnen, AnwältInnen, Whisteblower sowie Unternehmen. Angesichts rechtsstaatlich turbulenter Zeiten, auch in der Europäischen Union, waren sie nie mehr auf verlässliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewiesen als jetzt. Die EU-Innenminister hingegen opfern vertrauenswürdige Verschlüsselungstechnik kaum nennenswert besseren Ermittlungskompetenzen. Denn die Erforderlichkeit des Zugriffs auf den Inhalt Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation ist hochgradig zweifelhaft. Bis heute bleiben Innen- und SicherheitspolitikerInnen Belege dafür schuldig, dass die fehlende Überwachbarkeit verschlüsselter Individualkommunikation der Aufdeckung schwerer Straftaten tatsächlich relevant entgegenstehen würde.

Der Verlust an Vertrauenswürdigkeit in die Vertraulichkeit der Kommunikation wäre für alle Nutzenden immens. Und keine rechtliche Eingrenzung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden kann den Missbrauch der zu schaffenden technischen Schwachstellen faktisch verhindern. Die zur Erfüllung der Forderungen aus der Resolution einzig denkbare Einführung von Hintertüren und Generalschlüsseln käme im Ergebnis der Abschaffung oder gar Kriminalisierung wirksamer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gleich.

Die Neue Richtervereinigung appelliert daher an die Europäische Kommission, die Forderungen des Europäischen Rates mit einer klaren Positionierung gegen jede Art von Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu beantworten.

Die Neue Richtervereinigung fordert: Wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stärken statt schwächen.

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