lastminute.com gewinnt erneut gegen Ryanair

  • Europäische Gerichte schützen das Recht der Konsumenten, Ryanair-Flüge über Dritte zu buchen;
  • Das Berufungsgericht des Kantons Tessin (Schweiz) wies die Berufungen von Ryanair zurück und erklärte, dass lm group (lastminute.com, volagratis.com, rumbo.es, weg.de, bravofly.com) nicht gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb verstößt (Entscheidung nicht endgültig). Es hielt zudem fest, dass Ryanair mit Veröffentlichungen im Jahr 2008 unlauteren Wettbewerb begangen hat;
  • Das Bezirksgericht Hamburg (Deutschland) hat den Antrag von Ryanair auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen und entschieden, dass lm group nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt;
  • Das Gericht Mailand (Italien) ordnete an, dass Ryanair verleumderische Inhalte gegen lm group zu entfernen hat.

Während wir uns dem Ende des herausforderndsten Jahres für die gesamte Reisebranche nähern, arbeiten wir hart daran, die sich ständig verändernde Situation zu bewältigen, zu der auch die Schließung von Flugkorridoren und neue Einschränkungen für Reisende gehören. lm group freut sich, einige wichtige Meilensteine zu verkünden, welche das Mosaik an juristischen Siegen gegen Ryanair ergänzen, und allen europäischen Reisenden zugutekommen, indem sie die Möglichkeit beibehalten, Flug- und Hotelpakete von Ryanair über die Webseiten von Reiseanbietern zu buchen und zu vergleichen.

lm group ermutigt mit großem Einsatz Regulierungsbehörden und Verbraucherverbände in ganz Europa, die Fakten zu prüfen und sich der wiederholten und mehrfachen versteckten oder sichtbaren Hinweise bewusst zu werden, dass die "europäische Fluggesellschaft Nummer 1", wie sie sich selbst öffentlich nennt, sich jedem Versuch widersetzt, in einem von ihren eigenen irreführenden Praktiken dominierten Markt fair zu arbeiten.

Nach zwei historischen Siegen im Jahr 2019 (Gericht von Lugano und Oberster Gerichtshof von Rom) legte Ryanair Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts von Lugano ein, das bestätigt hatte, dass lm group allen ihren Kunden weiterhin rechtmäßig die Möglichkeit bieten kann, Ryanair-Tickets über ihre Websites zu vergleichen und zu buchen.

Nun, ein Jahr später, wies das Berufungsgericht des Kantons Tessin alle von Ryanair angefochtenen Punkte zurück und kam zum Schluss, dass die Arbeitsweise von lm group rechtmäßig ist. Somit können Millionen von Kundinnen und Kunden auch weiterhin nach dem passenden Flugangebot suchen, sowohl als eigenständiges Produkt als auch als Teil einer Pauschalreise.

Das gleiche Gericht hat die zahlreichen Diskreditierungskampagnen, die Ryanair seit 2008 gegen lm group gestartet hat, als schikanös erklärt und als vorsätzliche Handlungen des unlauteren Wettbewerbs eingestuft. Aus diesem Grund ist lm group nun berechtigt, die Prozesskosten sowie die entsprechende Publizität rund um diese Entscheidung einzufordern.

Darüber hinaus entschied das Bezirksgericht in Hamburg (Deutschland) im Dezember 2020, dass das Angebot der lm group, Ryanair-Flüge über ihre Websiten (lastminute.de) zu buchen, nicht gegen das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Ryanair’s Vorwürfe, die Praktiken der lm group seien irreführend, waren nicht erfolgreich, so dass der Antrag von Ryanair auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt wurde (Urteil nicht endgültig). Auch wenn dies in Deutschland noch kein letztinstanzlicher Entscheid ist, so ist es doch zumindest gelungen, die unbegründeten Vorwürfe von Ryanair schnell und effizient zu bearbeiten. 

Während das Berufungsgericht Mailand (Italien) noch darüber zu urteilen hat, ob die Praktiken von Ryanair zu einem Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung und einem diskriminierenden Verhalten führen, hat das Gericht in Mailand Ryanair im September 2020 die Publikation von öffentlich sichtbaren, verleumderischen Inhalten gegen lm group und andere Online-Reisebüros untersagt. Damit erhält es einen Antrag auf einstweilige Verfügung von lm group aufrecht. Das Gericht verhängte gegen Ryanair eine tägliche Strafzahlung bei Nichtbefolgung dieser Anordnung. Die besagten Inhalte wurden von Ryanair veröffentlicht, um alle Akteure des fairen Wettbewerbs auf dem Markt zu diskreditieren. Aber der Richter entschied im Sinne der Entscheidung des italienischen Obersten Gerichtshofs zugunsten von lm group. Der endgültige Entscheid über den Antrag von lm auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dürfte in Kürze erfolgen.

Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof Italiens die Berufung von Ryanair zurückgewiesen. Diese zielte darauf ab, Ryanair das Rechte einzuräumen, lm group den Zugang zu ihrer Datenbank und die Durchführung von Buchungen im Namen ihrer Kunden zu verweigern.

Marco Corradino, CEO der lm group, kommentierte: "Dies stellt klar, dass das Verhalten von Ryanair rechtswidrig ist und bestätigt gleichzeitig, dass unser Service den fairen Wettbewerb auf dem Markt fördert und den Kunden einen starken Mehrwert bietet, indem er einen Mix aus einzigartigen Reiselösungen von mehreren Anbietern anbietet – etwas, das Ryanair und traditionelle Fluggesellschaften allein nicht bieten können. Wir sind überzeugt, dass solche Entscheidungen nicht die einzigen sein werden, die den disruptiven und jetzt notwendigen Wandel in der Welt der Online-Reisedienstleistungen sowohl in der Definition der Beziehungen zu Fluggesellschaften als auch in den Beziehungen zu neuen Online-Touristikanbietern unterstreichen. Nur Partnerschaften können den Konsumenten einen zuverlässigen und umfassenden Service bieten, der in dieser komplexen Zeit die ’Reise-Gewinnformel’ sein wird. Ich möchte unserem Rechtsteam dafür danken, dass es diese wichtigen Erfolge durch harte und brillante Arbeit über Jahre hinweg erreicht hat. Sie sind diejenigen, die Anerkennung für diesen historischen Moment für unsere Branche verdienen."

Alessandra Reda, CCOO Legal and Tax Director der lm group, ergänzt: "Diese Entscheidungen sind eine erneute Bestätigung, die wir erwartet haben, und wirken als weiterer Beweis dafür, dass die aggressive Praxis von Ryanair schädlich und irreführend für die Konsumentinnen und Konsumenten ist. Wir sind stolz auf diese Resultate, aber wir sind auch bereit, weiter im Namen unserer Kunden zu kämpfen. Unser Dank gebührt der Kanzlei Walder Wyss in Lugano, den Rechtsanwälten Julia Schönbohm, Bolko Ehlgen und Tillmann Schöller von der Kanzlei Linklaters in Frankfurt am Main sowie den Rechtsanwälten Marco Consonni und Ludovico Anselmi von der Kanzlei Orsingher Ortu in Mailand."

Über die LMnext DE GmbH

lm holding zählt zu den weltweit führenden Anbietern im Online-Reisegeschäft und führt ein Portfolio bekannter Marken wie lastminute.com, Volagratis, Rumbo, weg.de, Bravofly, Jetcost und Hotelscan. Die Mission der Unternehmensgruppe ist es, als wichtigstes und inspirierendes Reiseunternehmen das Leben von Reisenden zu bereichern. Jeden Monat erreicht die Gruppe über ihre Websites und mobilen Apps (in 17 Sprachen und 40 Ländern) 60 Millionen Besucher, die ihre Reise- und Freizeiterlebnisse bei uns suchen und buchen. Über 1‘200 Mitarbeitende, die uns als Arbeitgeber schätzen, stellen unserem Zielpublikum ein umfassendes und inspirierendes Angebot aus Produkten und Dienstleistungen rund um das Reisen zur Verfügung. lastminute.com N.V ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, Tickersymbol LMN.

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