Hamburger Denkmalschutzgesetz: 100 Jahre Einsatz für das baukulturelle Erbe der Stadt

Am 1. Januar 1921 trat das Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft und gibt seit nunmehr 100 Jahren einen wichtigen Rahmen vor, in dem die Stadt nachhaltig entwickelt und das baukulturelle Erbe der Stadt bewahrt wird. Der historische Beschluss der Hamburger Bürgerschaft war ein Meilenstein für die Entwicklung der Stadt, der maßgeblich auf die Initiative engagierter Bürger zurückgeht. Historische Bau-, Garten- und Bodendenkmale als Zeugen vergangener Lebensweisen dauerhaft zu erhalten, ist oberstes Ziel des Denkmalschutzes. Damals wie heute erfordert Denkmalschutz das Bewusstsein und die Wertschätzung gegenüber der Vergangenheit und den fairen Ausgleich privater und öffentlicher Interessen. Dieser Aufgabe stellt sich das Denkmalschutzamt und vertritt die Interessen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes und steht Eigentümerinnen und Eigentümern beratend zur Seite, um gemeinsam Gestaltungsspielräume für moderne baukulturelle Lösungen auszuloten.  

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Denkmalschutz hält unser baukulturelles Erbe lebendig und sorgt dafür, dass wir bei der Entwicklung der Stadt nicht vergessen, woher wir kommen. In einer wachsenden und sich im stetigen Wandel befindende Metropole wie Hamburg braucht es engagierte Stimmen, die sich für den Erhalt unsere Denkmallandschaft einsetzen und ihre Geschichte jetzt und zukünftig erlebbar machen. Die Kolleginnen und Kollegen vom Denkmalschutzamt haben unsere vielfältige Denkmalkultur im Blick und nutzen ihre Expertise tagtäglich, um Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern zu beraten. Eine wichtige Basis, um Hamburgs Denkmalerbe und somit auch den Charakter unserer Stadt zu bewahren.“

Dr. Anna Joss, Leiterin Denkmalschutzamt: „Hamburg kann stolz sein auf seine vielfältigen Denkmäler. Ihr Schutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe und nur gemeinsam kann es gelingen, die Denkmäler und ihre Geschichte für Hamburgerinnen und Hamburger und Besucherinnen und Besucher der Stadt zu erhalten und erlebbar zu machen. Die herausragenden Gebäude und Anlagen aus der Zeit des 20. Jahrhunderts prägen die Freie und Hansestadt im besonderen Maße. Gerade ihnen müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken, stehen sie doch unter hohem Erneuerungsdruck.“

Zur Geschichte des Hamburger Denkmalschutzgesetzes

Dem Hamburger Denkmalschutzgesetz ging ein langes Werben engagierter Bürger bzw. Wissenschaftler voraus, die sich für den Erhalt historischer Bauten eingesetzt haben. Hervorzuheben sind hier Alfred Lichtwark (ehemaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle) und Justus Brinckmann (Gründungsdirektor des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg). Brinckmanns Mitarbeiter und späterer Leiter der Denkmalschutzbehörde des Hamburger Senats, Richard Stettiner, führte die Arbeit Brinckmanns nach dessen Tod fort und wurde Ende 1920 zum ersten Denkmalpfleger Hamburgs ernannt. Auf Basis seiner Denkschrift und seines Engagements entstand das Hamburger Denkmalschutzgesetz. Die ersten Denkmäler, die nach diesem Gesetz geschützt wurden, waren die Kirchen und Friedhöfe der Vier- und Marschlande. Heute umfasst die Denkmalliste ca. 12.300 Objekt- und ca. 3.000 Bodendenkmäler.

Am 1. Mai 2013 trat das novellierte Hamburger Denkmalschutzgesetz in Kraft. Die wichtigste Veränderung: Denkmäler genießen nun durch das Ipsa-lege-Prinzip den gebotenen Schutz, sofern sie die Denkmalwertkriterien des Gesetzes erfüllen. Dies ist gegeben, wenn die Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegt. Für die Erklärung zum Denkmal ist bereits einer dieser Gründe hinreichend. Sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, wird das Objekt in eine nachrichtliche Denkmalliste eingetragen.

2015 wurden die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen – es sind Hamburgs erste Welterbestätten. Das Bewerbungsverfahren wurde maßgeblich vom Denkmalschutzamt begleitet, das sich auch für den Erhalt dieses Welterbes einsetzt.

Die Bedeutung des baukulturellen Erbes und des denkmalgeschützten Bestands stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken, ist eine anhaltende Aufgabe des Denkmalschutzamtes. Um Denkmäler für kommende Generationen zu erhalten und weiterzuentwickeln, bedarf es neben der gesetzlicher Grundlagen auch zivilgesellschaftliches Engagement. In Hamburg gibt es zahlreiche lokale Initiativen, die sich für die Bau- und Denkmalkultur der Stadt engagieren und die öffentliche Debatten prägen.

Die Frage, welche Objekte, Baugattungen und Zeitschichten zukünftig für das baukulturelle Erbe der Stadt stehen sollen, erneuert den Blick auf potenzielle Denkmäler laufend. Besonders die Gebäude und Anlagen aus der Zeit nach 1975 drohen unter hohem Erneuerungsdruck zu verschwinden oder unkenntlich zu werden. Damit dies nicht geschieht und die Gesellschaft sich ihrer potenziellen Bedeutung überhaupt bewusst werden kann, beschäftigt sich das Denkmalschutzamt Hamburg aktuell mit Hamburgs junger Baugeschichte und prüft Bauten aus der Zeit zwischen 1975 und 1995 auf ihren Denkmalwert.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz: www.hamburg.de/bkm/denkmalschutzamt/

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