Fortsetzung des Programms zum Einbruchsschutz; Never change a running system!

Das Förderprogramm des Landes zum Schutz vor Einbrüchen wird auch 2021 fortgesetzt. Nach Auskunft des Innenministeriums stellt das Land dafür 800.000 Euro bereit.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein folgendermaßen:

„Never change a running system! Wir begrüßen, dass die Jamaika-Koalition unserer Forderung gefolgt ist, das Förderprogramm zur Einbruchsprävention fortzusetzen. Das Programm, das auf einen Vorschlag von Haus & Grund zurückgeht, hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Einbruchskriminalität ist spürbar zurückgegangen. Einbrecher geben erfahrungsgemäß auf, wenn sie auf Widerstand stoßen. Die Einstellung des Programms hätten wir sehr bedauert. Das hatte die Landesregierung im Haushaltsentwurf noch geplant. Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen oftmals ein schweres Trauma.

Das Förderprogramm schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen werden Einbrüche verhindert. Zum anderen profitiert das örtliche Handwerk, weil für den Einbruchschutz mindestens 500 Euro investiert werden müssen, zum Beispiel für eine einbruchhemmende Haustür. Zwischen 500 und 1.000 Euro Investition werden 20 Prozent bezuschusst. Zwischen 1.001 und maximal 10.000 Euro Investition beträgt die Förderung 15 Prozent. Das heißt, jeder Euro Förderung löst ein Vielfaches an Investitionen aus. Für Förderanträge ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zuständig.

Unsinnig ist, auch Investitionen von Mietern zu fördern. Das schafft unnötig mietrechtliche Probleme, wenn der Vermieter eine Investition des Mieters in den Einbruchschutz nicht übernehmen will. Dieser Fall kann eintreten, wenn nach Jahren das Mietverhältnis endet und sich die Vertragsparteien nicht über den Wert der Investition einigen können. Dann wäre die Förderung umsonst und Steuermittel verschwendet worden. Sinnvoller wäre es stattdessen, nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Vermieter von Wohnungen zu fördern.“

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