Bundestag beschließt EEG 2021 – ein erster Schritt für die Zukunft der Bioenergieerzeugung in Deutschland ist getan, weitere müssen folgen!

Mit dem heutigen Beschluss des EEG 2021 im Deutschen Bundestag bringen die Parlamentarier dringend notwendige Verbesserungen für die erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse auf den Weg. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da insbesondere bestehenden Biomasseanlagen durch die Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 18,4 ct/kWh eine wirtschaftliche Fortführungsperspektive gegeben wird. Trotzdem reichen diese Verbesserungen bei Weitem nicht aus, damit Biogas und Biomethan als Systemdienstleister der erneuerbaren Energieversorgung ihren vollen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 und 2050 leisten können. Hier hätten wir uns von den Parlamentariern mehr Mut gewünscht. Dies betrifft sowohl die Regelungen zu den Ausschreibungen für Biomethananlagen, bei denen die strikte Begrenzung auf 1314 Volllaststunden einen wirtschaftlichen Betrieb mit sinnvollen erneuerbaren Wärmelieferkonzepten kaum möglich macht, als auch die unzureichende Anpassung der Gebotshöchstwerte auf 16,4 ct/kWh für neue Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren. Mit dieser Regelung werden Biomasse-Neuanlagen in Ausschreibungen systematisch wettbewerblich benachteiligt, obgleich sie – wissenschaftlich erwiesen – höhere Kosten haben. Hier besteht also weiter dringender politischer Handlungsbedarf, das heißt zum einen eine Verdopplung der Volllaststunden für Biomethananlagen in den Ausschreibungen und zum anderen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes für neue, hochmoderne Biomasseanlagen auf 18,4 ct/kWh. Nach wie vor kritisch bewerten wir auch die so genannten „Südregelungen“ bei dem Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen und bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen. Auch wenn diese nun erst ab 2022 gelten sollen, ändert das prinzipiell nichts an dem eigentlichen Problem, dass bestehende und neue Biomasseanlagen in den übrigen Regionen Deutschlands diskriminiert werden. Mit einem einfachen, fairen Ausschreibungsverfahren ohne Differenzierung der Vergütung nach Anlagengröße, Alt- oder Neuanlage, einem flexiblen Substrateinsatz und dem Verzicht auf Überregulierungen können die große Potenziale zur Realisierung von Bioenergieprojekten gehoben werden und sich die wirtschaftlichsten und damit kosteneffizienten Bioenergieprojekte durchsetzen. Wir appellieren schon heute an die Parlamentarier des Deutschen Bundestages, die im Frühjahr 2021 geplante „kleine EEG-Novelle“ beherzt anzugehen und für grundlegende, zukunftsorientierte Änderungen zu sorgen, die den Weg für den zügigen Ausbau aller erneuerbaren Energien frei machen, so dass das EEG 2021 ein Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland wird.
Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

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