BKK Dachverband zum GPVG: Sonderregeln für kleine Kassen bei Finanzreserven verhindern monetäre Schieflage und erhalten Kassenvielfalt

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) hat der Gesetzgeber ein wichtiges Maßnahmenpaket für die weitere Pandemiebekämpfung, eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung und die finanzielle Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2021 geschnürt.

Positiv bewerten die Betriebskrankenkassen vor allem die geplanten Erweiterungen von Selektivverträgen sowie die Überführung von Innovationsfondsprojekten in die Regelversorgung. „Die Neuregelungen erhöhen den Spielraum für gute Vertragungsverträge und ebnen den Weg für eine integrative, auf die Patienteninteressen ausgerichtete Versorgung“, sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Auch die geplante Erhöhung des Bundeszuschusses an Gesundheitsfonds begrüßen die Betriebskrankenkassen. „Den vorgesehenen Eingriff in die Rücklagen der Kassen halten wir dagegen nach wie vor für kritisch“, sagt Knieps. Das GPVG sieht einen einmaligen Zuschuss aus Steuermitteln für den Gesundheitsfonds in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Finanzierung der GKV vor. Weitere acht Milliarden Euro sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen kommen. Zusätzlich wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für Kassen mit weniger als 50.000 Mitgliedern sind Sonderregelungen vorgesehen: Sie können unter anderem einen höheren Zusatzbeitrag nehmen, damit sie ihre Finanzreserven auf einer Höhe von 0,4 Monatsausgaben halten.

„Wir begrüßen außerordentlich, dass der Gesetzgeber unserer Forderung nach Sonderregeln für kleine Krankenkassen entsprochen hat“, sagt Knieps. „Durch sie können finanzielle Schieflagen verhindert und die Kassenvielfalt erhalten werden.“

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