Abhängigkeit eines Zwangstarifs von der Wohlfahrt offenbart Unrechtmäßigkeit

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die kirchlichen Wohlfahrtsverbände aufgefordert einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege zuzustimmen.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB: „Der Appell von Minister Heil zeigt auf ein Neues die Widersinnigkeit des gesamten Vorhabens eines Zwangstarifs für die Pflege. Wenn eine kleine Minderheit auf der Arbeitgeberseite bei ihrem Tarifdiktat von dem Wohlwollen der Wohlfahrt abhängig ist, dann offenbart das den Fehler im System. Die Tatsache, dass der zuständige Minister ausgerechnet den Teil der Arbeitgeber, die bereits einen Tarifvertrag haben, zur Zustimmung eines allgemeinverbindlichen Tarifwerks für die gesamte Branche auffordert, ist an Ironie nicht zu überbieten. Hier soll eine Gruppe von Arbeitgebern über Arbeitsbedingungen von allen in der Pflege Beschäftigten bestimmen, ohne Vertragspartner zu sein und dabei ihren eigenen Tarifwerken verpflichtet bleiben. Diesem Konstrukt widersetzen wir uns konsequent.“

Der VDAB spricht sich gegen jegliche Form eines Tarifdiktats aus, bei welchem eine kleine Koalition der Willigen die ganze Branche als Geisel nimmt.

 

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