Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – djb zu strafrechtlichem Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt

Anlässlich des anstehenden Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 stellt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) heute sein neues Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“ im Rahmen einer digitalen Abendveranstaltung vor.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, erklärt: „Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ist eine jährliche Erinnerung daran, dass Frauen nahezu täglich Opfer von sexualisierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Gerade während der Corona-Pandemie ist häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder noch einmal deutlich angestiegen. Dennoch fehlt es sowohl in der Justiz als auch in der Gesellschaft an einer hinreichenden Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt.“

Nach Analyse des djb werden in strafgerichtlichen Entscheidungen Auswirkungen und Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt oft verkannt oder nur unzureichend erfasst, gleichzeitig werden vorherrschende Geschlechterstereotype und bestehende Sexualitätsmythen unkritisch perpetuiert. Die bestehenden Problemlagen und Missstände hat der djb in seinem Policy Paper aufgearbeitet. Präsentiert werden Lösungsansätze für eine Verbesserung des strafrechtlichen Umgangs mit Partnerschaftsgewalt.

„Es braucht eine Verankerung von Fortbildungen für Staatsanwält*innen und Richter*innen, die sich mit den Ursachen und Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt, Geschlechterstereotypen und Sexualitätsmythen auseinandersetzen. Viel zu oft wird die intime Beziehung zwischen Täter und Opfer von den Gerichten strafmildernd berücksichtigt, anstatt den damit verbundenen schwerwiegenden Vertrauensbruchs strafschärfend zu berücksichtigen, wie die Istanbul-Konvention vorsieht.“, ergänzt Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

„Ganz klar ist, dass im Vordergrund der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt deren Prävention stehen muss. In Deutschland fehlt es an vielen Stellen aber noch immer an einer umfassenden Umsetzung der Istanbul-Konvention und an ausreichenden präventiven Maßnahmen, ganz zu schweigen von ausreichenden Hilfsangeboten für die Betroffenen. Als djb fordern wir verpflichtende, qualifizierte und fortlaufende Aus- und Fortbildungen für alle Polizeikräfte, die in ihrem Dienst mit häuslicher Gewalt konfrontiert werden und eine Intensivierung der Tatursachenforschung. Anhand dieser Ergebnisse müssen die Instrumente zur Risikoanalyse weiterentwickelt und verbessert werden und den mit Gefährdungsfällen befassten Personen und Institutionen an die Hand gegeben werden, damit diese nicht mehr allein auf ihr ‚Bauchgefühl‘ angewiesen sind. Wir brauchen aber vor allem einen Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Es darf im urbanen und im ländlichen Raum keine ‚weiße Flecken‘ geben, in denen Betroffene weder Zugang zu Frauenhäusern noch zu spezialisierten Hilfs- und Unterstützungsangeboten haben. Die Corona-Pandemie hat die ohnehin schon angespannte Lage in den 350 Frauenhäusern nochmal verschärft. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen, die Hilfe brauchen, aus Platzgründen abgewiesen werden müssen. Auf gesellschaftlicher Ebene geht es um die Bekämpfung von patriarchalischen Denkmustern und Frauenverachtung. Als djb setzen wir uns weiter dafür ein, die breite Öffentlichkeit stärker für geschlechtsbezogene Gewalt zu sensibilisieren. Den Kampf gegen Gewalt an Frauen können wir nur gemeinsam führen.“, betont Wersig.

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