Forstkammer-Statement zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Dürre, Stürme und Borkenkäfer haben in den vergangenen drei Jahren für ein Überangebot von Holz gesorgt und zu einem massiven Einbruch des Holzpreises geführt. Der Bundesrat hat sich deshalb heute für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes ausgesprochen. Dabei folgt man einem Änderungsantrag aus Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen und empfiehlt eine Reduktion des Fichten-Frischholzeinschlags bis zum 30.09.2021 auf 85 Prozent des Üblichen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergereicht.

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates stellt für uns einen praktikablen Kompromiss dar“, betont Forstkammer-Präsident Roland Burger. „Neben der Marktentlastung profitieren insbesondere die kleineren Waldbesitzer von den steuerlichen Erleichterungen, die durch das Forstschäden-Ausgleichsgesetz aktiviert werden. Gleichzeitig haben die Privat- und Kommunalwaldbetriebe die Möglichkeit, die momentan positiven Signale am regionalen Holzmarkt zu nutzen, um Liquiditätsengpässe abzubauen. Eine Beschränkung des Fichteneinschlags auf 70 Prozent des Üblichen für die Dauer von zwei Jahren, wie ursprünglich von Nordrhein-Westfalen gefordert, hätte der Holzmarktentwicklung nur wenig Rechnung getragen. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundesrat dem Vorschlag aus dem Landwirtschaftsministerium von Baden-Württemberg gefolgt ist.“

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob und wann sie sich mit dem Verordnungsentwurf befasst. Feste Fristen gibt es dafür laut Information des Bundesrates nicht.

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