Dringend gebraucht: gesicherte, verläss­liche und bedarfsgerechte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für gewalt­betroffene Frauen und deren Kinder

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. weist anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November auf die Dringlichkeit einer verlässlichen Finanzierung eines bedarfsgerechten Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder hin.

„Die Arbeit von Frauenhäusern und sozialen Diensten zum Schutz, zur Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder ist bis heute nicht ausreichend finanziell abgesichert. Zwar wurden seit über 10 Jahren verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Darüber wurde und wird auch in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Bislang fehlt es jedoch am notwendigen politischen Willen, diese konkret umzusetzen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein begrüßt und unterstützt daher den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ins Leben gerufenen Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen.

„Es ist ein komplexes Thema mit vielen Schnittstellen und einem großen Einigungsbedarf zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Freier Wohlfahrtspflege und Trägerverbänden. Doch das Thema ist nicht neu, die Zeit drängt. Wir müssen davon ausgehen, dass sich die Lage in Zeiten der Corona-Pandemie verschärft und die häusliche Gewalt zunimmt.“, so Löher. Zwar gebe es in letzter Zeit einige politische Vorstöße sowie verschiedene Vorschläge aus Fachverbänden und der Wissenschaft. Dennoch sei es bisher nicht gelungen, eine einheitliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zu entwickeln.

Auf einem kürzlich stattgefundenen vielversprechenden Expert/innen-Workshop des Deutschen Vereins wurden wichtige Grundlagen gelegt, um dem Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung, die die Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Frauenhäusern und die Finanzierung dieser wichtigen Hilfe dauerhaft sichert, näherzukommen. „Wir vertiefen die Ergebnisse mit unseren Mitgliedern und werden die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen mit Empfehlungen an Politik und Fachöffentlichkeit im Jahr 2021 weiter befördern.“, so Löher. „Die Bemühungen müssen nun endlich Früchte zeigen. Hierfür braucht es aber neben einem politischen Willen endlich auch ein konkretes Handeln politisch relevanter Akteure.“

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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