Die energetische Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz

Seit Anfang des Monats gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG, das EnEV, EEWärmeG und EnEG ersetzt. Mit dem neuen Gesetz werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das Gebäudeenergiegesetz stellt neue Anforderungen an die Durchführung von energetischen Inspektionen.

„Mit der überarbeiteten GEFMA-Richtlinie 124-5 bekommen vor allem Anlagenbetreiber sowie Auftraggeber konkrete Empfehlungen in die Hand, um anhand der aktualisierten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes die Umsetzung der energetischen Inspektion besser planen, ausschreiben und abwickeln zu können.“, so Dipl.-Ing. (BA) Dan Hildebrandt, Leiter der GEFMA-Projektgruppe. In der Richtlinie GEFMA 124-5 werden Empfehlungen zur Umsetzung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW nach Anforderungen des GEG gemacht. Die Grundlagen basieren auf Erfahrungen bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV. Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Anhand von Praxis-Beispielen wird beschrieben, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

„Eine energetische Inspektion ist nicht nur die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern sie hilft auch nachhaltig Energiekosten zu senken und liefert einen großen Nutzen für den effizienten Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen. Mit der energetischen Inspektion können weitergehende Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt werden und somit praktische Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt werden“, so Prof. Dr.-Ing. Jörg Mehlis, Leiter des GEFMA-Arbeitskreises Energie.

Die Richtlinie GEFMA 124-5 kann ab sofort über den Online-Shop von GEFMA unter www.gefma.de zum Preis von 44,- Euro erworben werden. Für GEFMA-Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar.

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Der Branchenverband GEFMA steht für einen Markt mit 134,28 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung und mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 4,75%. Er vertritt über 1000 Unternehmen und Organisationen des wachsenden Dienstleistungssektors Facility Management. Seit 1989 engagiert er sich für ein einheitliches Begriffsverständnis (Richtlinien, Benchmarking) und für Qualitätsstandards (Zertifizierungen: CAFM-Software Produkte, Nachhaltigkeit im FM sowie Aus- und Weiterbildung). Die GEFMA Initiative „FM – Die Möglichmacher“ zeigt die Branche als attraktiven Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. (www.gefma.de)

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