Brillen müssen wieder Kassenleistung werden

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Frage der Übernahme der Kosten für Sehhilfen durch die Gesetzliche Krankenversicherung macht SoVD-Präsident Adolf Bauer deutlich: „Die solidarische Krankenversicherung besteht seit über 130 Jahren. In Zeiten knapper Sozialkassen reagierte die Politik allerdings stets damit, Leistungen der GKV zu streichen, zu kürzen oder neue Hürden für deren Inanspruchnahme aufzubauen. Damit wurde aber letztlich nur eins erreicht: eine zusätzliche und einseitige Belastung der Versicherten, ganz besonders derjenigen, die von Erkrankung besonders bedroht sind, wie sozial benachteiligten und älteren Menschen, chronisch kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderung.

In einer solidarischen Krankenversicherung darf es nicht primär um die Finanzierbarkeit gehen, sondern darum, dass diejenigen Leistungen gewährt werden, die notwendig sind, um ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen und zu erhalten oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. Es ist dringend geboten, Brillen wieder in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Grundsätzlich müssen alle Leistungen, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten medizinisch erwiesen ist, wieder zum Leistungsspek­trum der GKV gehören.“ Die gesamte Stellungnahme des SoVD zur Anhörung findet sich unter folgendem Link: Stellungnahme.

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