Bestandsschutz der Schweinemastanlage Stolpen erloschen – aber es stinkt weiter!

Obwohl das Landratsamt Pirna Ende August den Antrag des Betreibers der Schweinemastanlage in Stolpen auf Verlängerung des Bestandsschutzes ablehnte, läuft der Betrieb weiter. An sich ist das Ganze ein großer Erfolg für die Bürgerinitiative „Keine-Schweinemast-in-Stolpen“ und den BUND Sachsen: Die Argumente für eine Schließung der Anlage wurden erhört. Die Schließung jedoch blieb aus.

Bisher wurde die Anlage auf Basis des Bestandsschutzes aus Vorwendezeiten betrieben. Sie erfüllt aber keineswegs die aktuellen Auflagen für Schweinemastbetriebe. Laut einem Schreiben des Sächsischen Umweltministeriums an die Bürgerinitiative endete der Bestandsschutz am 09.03.2020. Die Bürgerinitiative und der BUND Sachsen sehen dies als einen rechtlichen Teilerfolg ihrer Bemühungen. Seit über einem Jahr setzen sich beide dafür ein, dass die Schweinemastanlage geltende zeitgemäße Auflagen einhält. Der Vorsitzende des BUND Sachsen, Felix Ekardt, äußert sich empört:
„Dass eine solche Anlage viele Jahre unter Bestandsschutz laufen durfte, ist schon ein Skandal, aber dass sie nun auch ohne diesen weiterbetrieben wird, ohne Konsequenzen, zeigt eine völlige Ignoranz gegenüber geltenden Umweltstandards.“

Trotz Erlöschen des Bestandsschutzes stinkt es in Stolpen seit Juni mächtig. Dieser Zeit begann das schrittweise Einstallen von insgesamt 4.488 Ferkeln in die Altanlage. Viele Stolpener Bürger und Bürgerinnen, die in der Nähe zur Anlage wohnen, sind erneut starken Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Die Bürgerinitiative und der BUND Sachsen halten diese Ferkelmast für illegal, da der Bestandsschutz als Altanlage ausgelaufen ist und eine nunmehr erforderliche Baugenehmigung zur Ferkelmast offenbar nicht vorliegt.

Das Landratsamt Pirna ist erneut gefordert und muss endlich rechtskonforme Zustände herstellen. Es muss für die gesamte vorgesehene Ferkelmastanlage ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden und eine bestandskräftige Genehmigung für den Anlagenbetrieb anhand der Maßstäbe des geltenden Umweltrechts vorliegen, ehe die Anlage wirklich in Betrieb geht. Daran fehlt es bis auf weiteres.

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