BAUINDUSTRIE begrüßt deutliche Mittelaufstockung für Verwaltungsaufgaben der Autobahn GmbH

Die BAUINDUSTRIE begrüßt die in der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2021 beschlossene Aufstockung der Mittel für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung der Autobahn GmbH des Bundes um 400 Mio. EUR auf nunmehr 1,766 Mrd. EUR. „Damit sind die Verwaltungsausgaben der neuen Autobahngesellschaft mit einem auskömmlichen Finanztitel ausgestattet. Die Gefahr, dass Kosten für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung der neuen Gesellschaft zu Lasten der investiven Mittel gehen, ist damit für das Jahr 2021 voraussichtlich gebannt“, sagte BAUINDUSTRIE-Präsident Peter Hübner heute in Berlin.

„Die Unternehmen der BAUINDUSTRIE gewinnen damit die erforderliche Planungssicherheit. Wichtig ist es nun, die Mittel für Verwaltungsausgaben der Autobahngesellschaft auch in Zukunft realistisch zu bemessen und im Haushalt entsprechend zu berücksichtigen. Diese dürfen in keinem Fall zu Lasten der Mittel für Investitionen gehen, um auch in Zukunft ein modernes, leistungsfähiges Autobahnnetz in Deutschland zu gewährleisten“, so Ralf Schär, Vorsitzender der Bundesfachabteilung Straßenbau der BAUINDUSTRIE.

Damit stehen 2021 voraussichtlich 5,499 Mrd. EUR für Investitionen in die Bundesautobahnen zur Verfügung. „Gemessen an der immensen Herausforderung, die der Neubau und die Erhaltung von Fahrbahnen und Brücken darstellen, ist dies gerade einmal ausreichend und muss in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen verstetigt werden. Die Unternehmen der BAUINDUSTRIE sind bereit und in der Lage, diese Mittel auch 2021 im Interesse einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur zu verbauen“, ergänzte Hübner.

Der Verband begrüßt zudem, dass für den Ersatz-, Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen weitere 40 Mio. EUR eingeplant sind. Damit steigt dieser Etatposten 2021 auf nun insgesamt 1,139Mrd. EUR an.

Der Deutsche Bundestag wird den Bundeshaushalt in 2. und 3. Lesung voraussichtlich zwischen dem 8. und dem 11. Dezember 2020 beschließen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist bei Fristverkürzung am 18. Dezember 2020 möglich.

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