Zunehmende Wildunfälle in der dunklen Jahreszeit – Kfz-Versicherung zahlt nicht immer

Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Herbst aufgrund der frühen Dämmerung enorm. Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Felder abgeerntet sind und die Wildtiere bei Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche gehen. Allerdings werden die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.  

„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflichtabsicherung abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen aber Leistungsunterschiede in der Absicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Versicherungsschutz. Bei den so genannten Basistarifen sind Schäden in der Teilkaskoversicherung durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Wildunfallbescheinigung über die Tierart sinnvoll. Eine Wildunfallbescheinigung kann auch der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder Förster (Försterdienststelle) ausstellen. Dafür werden bis zu 15 Euro Gebühren verlangt.  

Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.  

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten.

Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: s.karle@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel