Weg frei für private Ladeinfrastruktur in Schweinfurt

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist verabschiedet. Es erleichtert Wohnungseigentümern und Mietern künftig die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Mit dem Gesetz wird ein Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter geschaffen, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Zudem ist bei Beschlüssen über Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Eigentümergemeinschaften künftig eine einfache Mehrheit ausreichend. Bislang mussten alle Eigentümer solchen Maßnahmen zustimmen, bevor sie umgesetzt werden konnten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird ein wesentliches Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg geräumt und die Errichtung privater Ladeinfrastruktur deutlich vereinfacht.

80 Prozent der Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt

Das ist insbesondere deshalb wichtig, da sich der Erfolg der Elektromobilität vor allem im Privaten entscheiden wird. Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehört zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Gerade für Mieter und Wohnungseigentümer, die mehr als zwei Drittel aller Fahrzeughalter in Deutschland ausmachen, bestehen bislang große Hürden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Der Abbau der Hindernisse für Mieter und Wohnungseigentümer bei der Errichtung einer privaten Ladeinfrastruktur ist essenziell für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. „Als Stadtwerke haben wir Ladelösungen für alle Bereiche entwickelt – egal ob öffentlich, privat, im Gewerbe oder im Mietobjekt. Von der Anschlussprüfung bis zum Betrieb der Ladeinfrastruktur können wir jetzt deutlich einfacher Lösungen für die Elektromobilität umsetzen“, sagt Thomas Kästner, Geschäftsführer bei den Stadtwerken Schweinfurt.

900 Euro Förderung für den Einbau privater Ladesäulen

Flankiert wird die Entscheidung des Bundesrats durch zwei weitere Beschlüsse. So wurde die steuerliche Förderung von Elektroautos bis 2030 verlängert. Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium ein neues Förderprogramm angekündigt, über das künftig der Einbau privater Ladesäulen mit jeweils 900 Euro gefördert werden soll.

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