Kommt jetzt der Rechtsanspruch auf Homeoffice?!

Durch die Corona-Pandemie hat sich das Arbeitsleben für viele Arbeitgeber- und Arbeitnehmer stark verändert. Zu Beginn der Pandemie wurde zum Schutz vor dem Corona-Virus branchenabhängig in Betrieben, welche die Möglichkeiten dazu hatten, verstärkt auf Homeoffice gesetzt. Inwiefern Arbeitnehmer dabei wirklich die Möglichkeiten haben, ihren Arbeitsalltag auf das Arbeiten von zu Hause anzupassen und umzustellen, so dass die volle Arbeitsleistung ohne Einschränkungen gewährleistet ist, bleibt offen.

Bereits im April hat Arbeitsminister Hubertus Heil angedeutet, einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice in Deutschland einführen zu wollen, welchen es bisher nicht gibt. Vor wenigen Tagen hat er seine Idee in einem Entwurf für „Das Mobile-Arbeit-Gesetz“ konkretisiert. Dieser umfasst für Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten bzw. einen Mindestanspruch auf 24 Tage Homeoffice pro Jahr. Um den Anspruch abzulehnen, müssen Arbeitgeber nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe darlegen.

Der Gesetzesentwurf wurde in seiner jetzigen Form von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt – "Bei dem Entwurf gibt es eine ganze Menge Gesprächsbedarf – um es ganz vorsichtig anzudeuten.", äußert Merkel.   >> zum ganzen Artikel

"Wir von Larbig & Mortag Immobilien teilen die Aussage der Bundeskanzlerin und können die kritische Sicht auf einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice völlig nachvollziehen. Zum einen ist eine staatliche Regulierung hier unangemessen, zum anderen ist zuerst eine fachliche Debatte um den Erfolg von Homeoffice zu führen. Eine gesetzliche Regelung würde Unternehmer zusätzlich belasten, denn ein Telearbeitsplatz im Homeoffice verpflichtet auch zur gleichen Ausstattung wie im klassichen Büro. Damit müssten Unternehmen, wenn Sie nicht gleichzeitig über Flächenreduktion nachdenken, mit doppelten Arbeitsplatzkosten rechnen. Hier kommen schnell 3.000 € bis 5.000 € je Arbeitsplatz zusammen." so Uwe Mortag, Geschäftsführer.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Larbig & Mortag Immobilien GmbH
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 998997-0
http://www.larbig-mortag.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel