Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie – GKV-Versicherte sind doppelt benachteiligt

Wie haben die Versicherten in Zeiten von Corona die Gesundheitsversorgung erlebt? Das wollte der BKK Dachverband wissen und hat hierzu im September in einer repräsentativen Online-Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Statista 3.000 Personen im Alter ab 18 Jahren aus ganz Deutschland befragen lassen.

Das Ergebnis zeigt, dass es vor allem bei jüngeren Versicherten einen bewussten Verzicht auf Gesundheitsleistungen gab. Fast jedem fünften Deutschen (19 Prozent) wurde jedoch auch eine fest eingeplante Gesundheitsleistung Corona-bedingt abgesagt. Am häufigsten wurden Termine von Haus- bzw. Fachärzten sowie von Zahnärzten (jeweils 34 Prozent) zunächst gestrichen, davon 50 Prozent aber später nachgeholt. Auch geplante stationäre Aufenthalte wurden den Versicherten aufgrund der Freihaltung von Krankenhausbetten für Covid-19-Erkrankte abgesagt (16 Prozent).

Alarmierend ist aus Sicht des BKK Dachverbandes: GKV- und PKV-Versicherte erhielten unterschiedliche Angebote für eine Ersatzversorgung. Ein Drittel (33 Prozent) der gesetzlich Versicherten erhielten eine Absage ihrer medizinischen Behandlung, ohne dass Ihnen irgendeine Alternative, wie z. B. eine Verschiebung des Termins, angeboten wurde. Ungefähr die Hälfte (46 Prozent) der Betroffenen gaben an, dass sich dies ihrem Empfinden nach negativ auf den eigenen Gesundheitszustand ausgewirkt hat. Hingegen wurden nur bei 14 Prozent der privat Versicherten Gesundheitsleistungen ersatzlos gestrichen. Privat Versicherten wurde darüber hinaus häufiger eine Ersatzversorgung durch einen anderen Leistungserbringer (18 Prozent vs. 12 Prozent) oder eine andere Art der Leistungserbringung z. B. durch eine Videosprechstunde angeboten, als gesetzlich Versicherten (33 Prozent vs. 11 Prozent).

„Der GKV-Versicherte zahlt damit die doppelte Zeche: In diesem Jahr durch den Erhalt einer nur eingeschränkten Gesundheitsversorgung und in den nächsten Jahren durch steigende Beitragssätze. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass überwiegend die GKV und damit die gesetzlich Versicherten die pandemiebedingten Mehrkosten – u. a. durch Schutzschirme für ärztliche Leistungserbringer und den Aufbau von Intensivkapazitäten in Krankenhäusern – tragen, ist diese Ungleichbehandlung von PKV- und GKV-Versicherten nicht hinnehmbar“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Und weiter: „Die stationäre und ambulante Versorgung muss auch in Pandemiezeiten für alle Versicherten in gleichem Maß gewährleistet sein. Negative gesundheitliche Auswirkungen durch die Absage geplanter Behandlungen verursachen viel Leid für die Betroffenen. Ferner müssen die Corona-bedingten Mehrkosten auch von der PKV mitgeschultert werden. Die privaten Versicherer müssen ebenfalls gesellschaftliche Verantwortung übernehmen“, so Franz Knieps.

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