Erfolg für die Lebenshilfe: Schnelltests auf Corona jetzt auch für Menschen mit Behinderung

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte sich bei Gesundheitsminister Jens Spahn vehement dafür eingesetzt, dass auch Menschen mit Behinderung zur Prävention Schnelltests auf Corona kostenfrei erhalten und nicht nur alte Menschen in Senioren- und Pflegeheimen. Eine Verordnung des Ministeriums stellt das jetzt sicher, wenn ambulante Dienste und Einrichtungen ein entsprechendes, vom Gesundheitsamt akzeptiertes Testkonzept haben und die Beschaffung und Durchführung der Tests durch die Dienste und Einrichtungen vom Gesundheitsamt bewilligt wurden. Gleiches gilt auch für die Testung von Besucherinnen und Besuchern, jedoch nur in Einrichtungen.  

„Für Menschen mit Behinderung sind die Schnelltests eine ganz wichtige Hilfe. Auch sie leben in gemeinschaftlichen Wohnformen und müssen vor Corona-Infektionen geschützt werden. Aber das darf nicht wieder wie im Frühjahr durch Quarantäne und Betretungsverbote geschehen. Eine weitere Zeit der Isolation ließe sich kaum verkraften. Menschen mit Behinderung, die oft in ihrer Kommunikation auf körperliche Nähe angewiesen sind, brauchen unbedingt die Besuche ihrer Eltern und Geschwister“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel