Geppert erläutert den Widerspruch der Regelungen: „Wenn ich die Öffnungszeiten in der geschützten Gastronomie, in der Hygienekonzepte nachweislich erfolgreich umgesetzt und Gäste registriert werden, verkürze, dränge ich diejenigen, die nicht um neun Uhr ins Bett wollen, zwangsläufig zu privaten Zusammenkünften, bei denen dann weder Hygienekonzepte angewendet, noch Mindestabstände und maximale Teilnehmerzahlen eingehalten werden, geschweige denn eine Gästeregistrierung stattfindet. Zudem bedeutet für die Hotellerie eine Sperrstunde um neun Uhr, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, die Gäste des Hauses in zwei „Schichten“ Abend essen zu lassen. Dies trägt derzeit maßgeblich zur Entzerrung der Gästenachfrage bei und schafft Raum für Abstände zwischen den Tischen.“ Geppert: „Ich halte die Verschärfungen für kontraproduktiv und in höchstem Maße existenzgefährdend.“
Für gastgewerbliche Betriebe in Lockdown-Gebieten brauchen wir umgehend die von Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigten Soforthilfen: „Ohne schnelle Entschädigungen für die unverschuldeten Schließungen unserer Betriebe werden viele den Lockdown und die Folgen daraus nicht überstehen. Als zusätzliche branchenübergreifende Rettungsmaßnahme benötigen wir einen Tilgungszuschuss. Nur so kann die Zahlungsfähigkeit von der Pandemie besonders betroffener Betriebe auch im nächsten Jahr mittelfristig gesichert werden.“
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais, Türkenstraße 7
80333 München
Telefon: +49 (89) 28760-0
Telefax: +49 (89) 28760-111
http://www.dehoga-bayern.de