Reifentausch: Gilt „Von O bis O“ noch in Zeiten des Klimawandels?

Für den Zeitpunkt des Wechsels von Sommer- auf Winterreifen gibt es keine gesetzliche Regelung. Es gibt eine Faustregel. Sie lautet „Von O bis O“. Das bedeutet Sommerreifen von Ostern bis Oktober und Winterreifen von Oktober bis Ostern. Aber was ist in Zeiten des Klimawandels? Gilt die Faustregel noch?

Wann wechseln?

Die Straßenverkehrsordnung gibt keinen speziellen Zeitraum für das Aufziehen von Winterreifen an. Es wird lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, die vorsieht, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis und Schneematsch oder Reifglätte nur Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen, die auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ausgestattet sein. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr; für sie gilt lediglich eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Mirko Tiller, Reifenexperte im LeasePlan Deutschland Instandhaltungs-Team rät: „Sobald die Temperaturen runtergehen und die Straßenverhältnisse winterlich werden, gehören Winterreifen ans Auto. Das gilt auch, wenn die Temperaturen manchmal noch schwanken. So können Autofahrer sicherstellen, dass sie beim ersten Schneefall die richtigen Reifen am Fahrzeug haben.“

Was sind die Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen?

Reifen müssen bei den unterschiedlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit gewährleisten. Die Gummi-Mischung von Sommerreifen ist im Vergleich zu der von Winterreifen deutlich härter, denn sie sind extrem hohen Temperaturen durch die Selbsterwärmung während der Fahrt einerseits und die Sonneneinstrahlung andererseits ausgesetzt. Die Belastung steigt mit zunehmender Geschwindigkeit. „Bei kalten Temperaturen gilt das Gegenteil. Winterreifen sind ab Oktober die bessere Wahl. Bei einstelligen Temperaturen können Fahrer mit Winterreifen viel besser fahren und bremsen. Die Gummimischungen von Sommerreifen verhärten sich bereits bei Temperaturen im niedrigeren Plus-Bereich und verlieren ihre Haftung auf den Straßen, wie Tests des ADAC ergaben“, sagt Tiller.

Lebensdauer

Die Lebensdauer von Winterreifen ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als sechs Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.

Bei der Neuanschaffung leisten jeweils aktuelle Reifentests wertvolle Hilfe – sie sind im Internet zu finden, insbesondere auf den Seiten der Automobilclubs und Fachzeitschriften. Wer gebrauchte Reifen kauft, kann zwar viel Geld sparen, aber die Qualität, die von Alter, Lagerung, Nutzung und Pflege abhängig ist, lässt sich für einen Nicht-Fachmann meistens nur schwer beurteilen. Außerdem gibt es keine Gewährleistung oder Rücknahmeverpflichtung bei Privatverkäufen – die gilt nur für gewerbliche Reifenhändler. Somit stellt der private Kauf von gebrauchten Reifen für einen Laien durchaus ein Risiko dar.

Kein Risiko stellt es dar, wenn selbst in Zeiten des Klimawandels mit insgesamt zu hohen Temperaturen ab Oktober Winterreifen gefahren werden. Und noch ein Tipp zum Schluss: Allen Autofahrern, die nicht selbst tauschen, rät LeasePlan den Reifenwechseltermin frühzeitig zu vereinbaren, denn mit dem Oktober kommt auch die Hochsaison bei den Reifenhändlern und in den Autowerkstätten.

Weitere Informationen:

https://www.leaseplan.com/de-de/neuigkeiten-termine/reifentausch-von-o-bis-o-in-zeiten-des-klimawandels/

Über die LeasePlan Deutschland GmbH

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