Kein Ausschluss vom Unterricht wegen fehlender Maske

Zwei Gymnasiasten sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rahmen eines Eilverfahrens. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, sie vorläufig per Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht zu befreien, lehnte das Gericht jedoch ab (Az.: 18 L 1608/20).

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