Kein Anspruch auf Homeschooling

Zwei Schüler, deren Mutter an Asthma Bronchiale erkrankt ist, haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht und auf Teilnahme am Homeschooling. Die Befreiung eines Schülers, der mit einem Corona-Risikopatienten in einem Haushalt lebt, komme nach Auskunft der ARAG Experten nur dann in Betracht, wenn das zuständige Gesundheitsamt einen Corona-Fall an der betreffenden Schule bestätigt (Verwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 4 B 49/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Lüneburg .

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